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Überzahlung Unterhaltsvorschuss
Im Januar 2025 ist eine Überzahlung der Unterhaltsvorschussleistung entstanden, weil die erst Ende Dezember 2024 gesetzlich geregelte Kindergelderhöhung nicht mehr bei der Zahlung des Unterhaltsvorschusses für Januar 2025 berücksichtigt werden konnte. Diese Überzahlung ist ohne Rechtsgrundlage erfolgt und daher von den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern zu erstatten. Die Erstattung erfolgt durch eine Aufrechnung mit der Zahlung für Februar 2025. Die aktuelle Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen können Sie dem serviceportal der Stadt Oberhausen (https://serviceportal.oberhausen.de) unter dem Stichwort „Unterhaltsvorschuss“ entnehmen.