Politik in Oberhausen
Unter dem Stichwort "Politik" werden auf den folgenden Internetseiten die in Oberhausen und für Oberhausen handelnden Persönlichkeiten mit ihren Funktionen bzw. Aufgaben dargestellt.
Dies sind zuallererst die Ratsmitglieder - in Oberhausen Stadtverordnete genannt -, die von den Bürgerinnen und Bürgern jeweils auf die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Dazu gehören in gleicher Weise die im Rahmen der Kommunalwahl zu wählenden Mitglieder der drei Oberhausener Bezirksvertretungen sowie, die Mitglieder des Integrationsrates.
Dazu gehört als weiteres Organ der Oberbürgermeister der zusammen mit dem Rat für 5 Jahre gewählt wird und kraft Gesetz stimmberechtigtes Mitglied des Rates, deren geborener Vorsitzender und gleichzeitig Chef der Verwaltung ist.
Auf überörtlicher Ebene setzen sich insbesondere auch für Oberhausen unsere Landtagsabgeordneten und Bundestagsabgeordneten sowie die für uns zuständigen Europaabgeordneten ein.
Gewählt werden die kommunalen Mandatsträger von allen Bürgerinnen und Bürgern, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 3 Monate im Stadtgebiet wohnen und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen (aktives Wahlrecht).
Bürgerinnen und Bürger, die für den Rat oder die Bezirksvertretung kandidieren, müssen dieselben Voraussetzungen für ihre Wählbarkeit erfüllen (passives Wahlrecht), allerdings das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Grundlage der Gemeindeverfassung ist neben der durch das Grundgesetz und durch die Landesverfassung festgeschriebenen institutionellen Garantie der Selbstverwaltung die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Neufassung der Gemeindeordnung im Jahre 1994 brachte neben der Stärkung der bürgerschaftlichen Beteiligungsrechte durch den "Einwohnerantrag" sowie durch das "Bürgerbegehren" und durch den "Bürgerbescheid" insbesondere die beiden bis dahin vorhandenen getrennten "Spitzenämter" einer kreisfreien Stadt, das Amt des ehrenamtlichen Oberbürgermeisters und das des hauptamtlichen Oberstadtdirektors, wieder in der Person des von den Bürgerinnen und Bürgern am 12.09.1999 zum ersten Male direkt gewählten hauptamtlichen Oberbürgermeisters zusammen.
Träger der Gemeindeverwaltung und damit Vertreter der Bürgerschaft sind der Rat und der Oberbürgermeister, für deren Aufgaben- und Zuständigskeitsverteilung sowie für deren Rechte und Pflichten die Gemeindeordnung Festlegungen trifft oder ortsrechtliche Regelungen, insbesondere durch die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung, zulässt.
Die politische Auseinandersetzung der im "Stadtparlament" vertretenen Fraktionen/Gruppen vollzieht sich in den grundsätzlich öffentlichen Sitzungen des Rates und der vorgeschalteten Ausschüsse und Beiräte, denen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner angehören können sowie in den Bezirksvertretungen, die als eigenständige Organe unter Beachtung der Belange der Gesamtstadt grundsätzlich in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über ihren Stadtbezirk hinausgeht, im Rahmen der Bezirksvertretungsrichtlinien entscheiden, ansonsten aber umfangreiche Mitwirkungsrechte ausüben können.
Die "Spielregeln" für die Abwicklung der Sitzungen im Rat, in den Ausschüssen und Beiräten sowie in den Bezirksvertretungen sind in der Geschäftsordnung festgelegt.