Eingliederungshilfe
Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§§ 113 SGB IX)
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur ermöglichen oder zu erleichtern.
Hierzu gehört den Kindern und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.
Als Leistungen zur "Sozialen Teilhabe" können in Betracht kommen:
- Leistungen für Wohnraum
- Freizeitbegleitung durch Integrationshelfer z. B. Begleitung zu Sportvereinen
- Heilpädagogische Leistungen (Bestandsfälle bis 2022)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung
- Gebärdensprachkurs
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
- Mobilitätshilfen
- Hilfsmittel
Leistungen zur Sozialen Teilhabe können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.
Erforderliche Unterlagen:
Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, ggf. Unterlagen über Einkommen und Vermögen, weitere Unterlagen möglich.