Der neue Mietspiegel ist erschienen
Einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand 1. März 2021) hat die Stadt Oberhausen im Amtsblatt vom 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Dieser ersetzt den bisherigen Mietspiegel mit Stand vom 1. März 2019. Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und dient nicht als Preisfestsetzung.
Der neue qualifizierte Mietspiegel wurde an die Marktentwicklung angepasst und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt (§ 558 c BGB). Mietspiegel tragen wesentlich dazu bei,
- die Mieten transparenter zu machen und ein partnerschaftliches Verhältnis von Vermietern und Mietern zu fördern,
- die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 (2) BGB im Interesse aller Beteiligten zu erleichtern,
- die Gespräche über Änderungen von Mieten zu versachlichen.
Um den Ansprüchen eines qualifizierten Mietspiegels nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu genügen, fand eine repräsentative Datenerhebung von Januar bis Mai 2020 statt. Berücksichtigt wurden nach den gesetzlichen Vorgaben Neuabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre. Angaben zu 2.052 Mietverhältnissen gingen in die Auswertung ein und sorgen damit für eine verlässliche Datengrundlage.
Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter, das heißt die sogenannten Betriebs- oder Nebenkosten sind in ihr nicht enthalten. Die regelmäßig vorgeschriebene Neuerstellung dient der Anpassung an die derzeitigen Marktgegebenheiten. Der Vorteil eines Mietspiegels liegt somit darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Die Mietspiegeltabelle 2021 umfasst Gebäude bis einschließlich Baujahr 2014 untergliedert in drei Größenklassen (20 m² bis unter 60 m², 60 m² bis unter 90 m² und 90 m² und größer). Die Basis-Nettomiete berechnet sich in Abhängigkeit von der Wohnfläche und dem Baujahr des Gebäudes. Der Einfluss von Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnungen und Einfamilienhäuser wird bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Der letztendliche Quadratmeterpreis einer Mietwohnung wird somit über Zu- und Abschläge ermittelt. So sind zum Beispiel für Dämmungen sowie für den Einbau zeitgemäßer Heizung und Isolierfenster unter Berücksichtigung des Baujahres des Gebäudes z. T. erstmals deutliche Zuschläge möglich.
Ein direkter Vergleich mit vorherigen Mietspiegeln ist auf Grund des Charakters einer Neuaufstellung nicht möglich. Eine Neuaufstellung basiert auf einer neuen Datenerhebung und berücksichtigt bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete die derzeitigen Gegebenheiten des Wohnungsbestandes mit Mietveränderungen bzw. Neuverträgen in den letzten sechs Jahren.
Der Mietspiegel ist bei den Bezirksverwaltungsstellen und an den Informationsständen des Rathauses, des Technischen Rathauses sowie des Bert-Brecht-Hauses erhältlich. Außerdem kann er hier heruntergeladen werden.