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Europawahl: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Alle Wahlberechtigten erhalten in Kürze ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024. Wer wahlberechtigt ist und bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bitte umgehend mit dem Fachbereich Wahlen in Verbindung setzen, per E-Mail an wahlen@oberhausen.de oder über Tel. 0208 825-2083.
Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann auf deren Rückseite Briefwahlunterlagen beantragen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit der Wahlbenachrichtigung plus dem Personalausweis oder dem Reisepass direkt vor Ort in einer Sofortwahlstelle zu wählen oder sich einen Wahlschein ausstellen zu lassen.
Die Sofortwahlstellen sind barrierefrei und ab Montag, 6. Mai 2024, bis Freitag, 7. Juni 2024, wie folgt geöffnet:
- Alt-Oberhausen: Rathaus, Schwartzstraße 72, unter den Arkaden, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr)
- Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraß 66, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr), samstags von 10 bis 13 Uhr (bis einschließlich Samstag, 1. Juni 2024)
- Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, Zimmer 19, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr)
Bei der Wahl in der Sofortwahlstelle handelt es sich um eine Form der Briefwahl.
Personen mit einer Auskunftssperre im Melderegister können nicht in einer Sofortwahlstelle wählen. Sie können nur beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen zu den oben genannten Öffnungszeiten wählen.