Bundestagswahl 2025 – Oberbürgermeister Schranz: „Jede Stimme zählt“

Oberbürgermeister Daniel Schranz hat seine Stimme für die Bundestagswahl bereits abgegeben.
Oberbürgermeister Daniel Schranz hat seine Stimme für die Bundestagswahl bereits abgegeben. (Foto: Stadt Oberhausen / Tom Thöne)

Oberbürgermeister Daniel Schranz hat in der Sofortwahlstelle im Rathaus an der Schwartzstraße seine Stimme für die Bundestagswahl 2025 abgegeben – und will noch einmal auf die verschiedenen Möglichkeiten aufmerksam machen, wie Oberhausenerinnen und Oberhausener bis zum kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, wählen können. „Jede Stimme zählt.“, betont Schranz. „Alle Wahlberechtigten in Oberhausen haben die Gelegenheit, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen und die Zukunft unseres Landes und unserer Demokratie mitzubestimmen.“

Mit der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten bekommen haben müssten, können die Oberhausenerinnen und Oberhausener am Sonntag, 23. Februar 2025, zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme in dem Wahlraum abgeben, der auf ihrer Benachrichtigung vermerkt ist.

Sie können aber auch noch bis Freitag, 21. Februar 2025, die drei barrierefrei zugänglichen Sofortwahlstellen in der Stadt nutzen. Bei der Wahl in der Sofortwahlstelle handelt es sich um eine Form der Briefwahl, die zuvor beantragt werden muss. Diesen Antrag können Wahlberechtigte bei der Wahl in den Sofortwahlstellen aber vor Ort stellen und dann sofort wählen. Wichtig: Bei beiden Möglichkeiten – der Wahl am 23. Februar im jeweiligen Wahlraum oder der Sofortwahl bis Freitag – müssen Wählerinnen und Wähler sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Das sind die drei Sofortwahlstellen:

Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72 (unter den Arkaden)

Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C), Bahnhofstraße 66, Eingangsbereich Foyer

Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183,

Alle drei Stellen sind für die Bundestagswahl noch am Dienstag und Mittwoch von 8 – 18 Uhr, am Donnerstag von 8 – 20 Uhr und am Freitag von 8 – 15 Uhr geöffnet.

Theoretisch können die Briefwahlunterlagen auch bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden. Doch wegen der Postlaufzeiten ist es nur schwer möglich, die Unterlagen pünktlich wieder abzugeben – es sei denn, man erledigt alles in der Sofortwahlstelle.

Die wichtige Frist

Am Wahlsonntag muss der rote Wahlbrief mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse angekommen sein.

Laut Bundeswahlleiterin stellt die Deutsche Post sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Der Fachbereich Wahlen empfiehlt allerdings, den roten Wahlbrief bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, zu versenden – denn letztendlich müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen, die sie nach Hause geschickt bekommen haben, ausgefüllt im roten Wahlbrief in den Sofortwahlstellen einzuwerfen – also die Briefwahl vor Ort zu nutzen. Die Fachleute des Fachbereiches Wahlen bitten, die Wahlbriefe nicht in andere städtische Briefkästen einzuwerfen.

Wer Fragen hat, kann sich per E-Mail an wahlen@oberhausen.de oder telefonisch an den Fachbereich Wahlen der Stadt Oberhausen wenden: 0208 825-2083.