Ausländer/innenangelegenheiten
Aufenthaltsbewilligung
Die in den Paragraphen 28, 29 Ausländergesetz (AuslG) beschriebene Bewilligung ist ein Aufenthaltstitel, der zu einem vorübergehenden Aufenthalt berechtigt, wobei dieser Aufenthalt durchaus mehrere Jahre andauern kann. Die Bewilligung wird zum Beispiel Studenten erteilt, die nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren. Auch Arbeitnehmern, denen nur ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland genehmigt wird, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung.
Gebühren:
Bei Erteilung 40,00 Euro.
Bei Verlängerung von maximal drei Monaten 13,00 Euro.
Bei einer Verlängerung von mehr als drei Monaten 20,00 Euro.
Bei Minderjährigen betragen die Gebühren die Hälfte der obigen Summen. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden (§§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).
Bitte bringen Sie mit:
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, damit Ihnen eine Bewilligung erteilt oder verlängert werden kann, hängt vom Zweck ab, aufgrund dessen Ihnen der Aufenthalt in Deutschland genehmigt wurde. Studenten benötigen zum Beispiel auf jeden Fall ihre Immatrikulationsbescheinigung, während Arbeitnehmer die Arbeitsgenehmigung vorlegen müssen.
Der weitere Ablauf ist:
Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei Ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, so ist bei Antragstellung die Hälfte der Gebühr zu bezahlen, die andere Hälfte bei der endgültigen Erteilung.
Beachten Sie bitte, dass diese erste Hälfte auch bei einer eventuell Ablehnung Ihres Antrages nicht erstattet wird.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Buchstabe | Name | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
A - Aydina | Frau Köppen | 0208 825-2709 | B 214 |
Aydinb - Cana | Herr Eichler | 0208 825-2213 | B 213 |
Canb - Dof | Frau John | 0208 825-3314 | B 212 |
Dog - Gar | Herr Peters | 0208 825-3186 | B 211 |
Gas - Hod | Herr Weiner | 0208 825-3175 | B 210 |
Hoe - Kami | Herr Heisterkamp | 0208 825-2403 | B 208 |
Kamj - Keski | Frau Kohnke | 0208 825-2503 | B 207 |
Keskj - Mass | Frau Wissing | 0208 825-3189 | B 206 |
Mast - Olive | Frau Hinz | 0208 825-2792 | B 205 |
Olivf - San | Herr Dorroch | 0208 825-3216 | B 204 |
Sao - Tran | NN | 0208 825-2683 | B 202 |
Trao - Z | Frau Schnapka | 0208 825-2589 | B 201 |
Fax: 0208 825-5323
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
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Technisches Rathaus
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Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de
Telefax: 0208 825-5323