Ausländer/innenangelegenheiten
Aufenthaltserlaubnis / EU
Für Staatsangehörige aus Staaten der europäischen Union, sowie deren Ehegatten (auch wenn diese selber nicht aus Staaten der europäischen Union stammen) gelten in erster Linie die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes / EWG. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes genießen Staatsangehörige aus den Staaten der europäischen Union Freizügigkeit, unter der Voraussetzung, dass sie erwerbstätig sind oder (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ) waren. Außerdem können auch die Ehegatten, sowie (ebenfalls bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen) andere Verwandte freizügigkeitsberechtigt sein und eine Aufenthaltserlaubnis/ EG erhalten. Für wen dies im Einzelfall gilt, erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter. Kinder aus den Staaten der europäischen Union sind bis zum Sechzehnten Lebensjahr von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht befreit. Bei Vollendung des sechzehnten Lebensjahres brauchen sie jedoch eine eigene Aufenthaltserlaubnis.
Bitte bringen Sie mit:
Da Freizügigkeitsberechtigte im Sinne des Aufenthaltsgesetzes / EWG in der Regel Erwerbstätige sind, ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung oder von Lohnabrechnungen notwendig. Bei Kindern, die mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, ist die Vorlage von Einkommensnachweisen der Eltern, sowie einer Schulbescheinigung notwendig. Bei der ersten Beantragung sind zusätzlich zwei Lichtbilder vorzulegen.
Der weitere Ablauf ist:
Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei Ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, erhalten Sie zunächst eine Erfassung gem. § 69 AuslG, das heißt eine Bescheinigung, dass Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Buchstabe | Name | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
A - Aydina | Frau Köppen | 0208 825-2709 | B 214 |
Aydinb - Cana | Herr Eichler | 0208 825-2213 | B 213 |
Canb - Dof | Frau John | 0208 825-3314 | B 212 |
Dog - Gar | Herr Peters | 0208 825-3186 | B 211 |
Gas - Hod | Herr Weiner | 0208 825-3175 | B 210 |
Hoe - Kami | Herr Heisterkamp | 0208 825-2403 | B 208 |
Kamj - Keski | Frau Kohnke | 0208 825-2503 | B 207 |
Keskj - Mass | Frau Wissing | 0208 825-3189 | B 206 |
Mast - Olive | Frau Hinz | 0208 825-2792 | B 205 |
Olivf - San | Herr Dorroch | 0208 825-3216 | B 204 |
Sao - Tran | NN | 0208 825-2683 | B 202 |
Trao - Z | Frau Schnapka | 0208 825-2589 | B 201 |
Fax: 0208 825-5323
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de
Telefax: 0208 825-5323