Ausländer/-innenangelegenheiten
Einbürgerung / Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Die vom Bundestag beschlossene Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes tritt am 27.06.2024 in Kraft. Mit der Modernisierung des Einbürgerungsrechts treten folgende wesentliche Änderungen in Kraft:
Mehrstaatigkeit
- Bisher musste bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Hiervon ausgenommen waren nur Staatsangehörige aus bestimmten Ländern (z. B. aus EU-Ländern und aus Staaten, die keine Entlassungsverfahren durchführen) und beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen (z. B. bei Asylberechtigten).
- Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Einbürgerungsverfahren ist jetzt generell nicht mehr erforderlich.
Aufenthaltsdauer
- Bisher war für eine Einbürgerung eine rechtmäßige Aufenthaltszeit von 8 Jahren erforderlich, beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen konnte die Einbürgerung bereits nach 6 Jahren erfolgen.
- Eine Einbürgerung ist jetzt bereits bei einer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer von 5 Jahren möglich; bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren erfolgen (allerdings wurden die erforderlichen Sprachkenntnisse hierbei auf das Deutsch-Sprachniveau „C1“ angehoben).
Sozialleistungsbezug
- Bisher konnte eine Einbürgerung im Falle des Bezuges von Sozialleistungen erfolgen, wenn der Leistungsbezug nicht zu vertreten war.
- Mit dem neuen Gesetz ist es erforderlich, dass der Einbürgerungsinteressent den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherstellt.
- Ausnahmen hiervon sind nur noch im bestimmten Einzelfällen möglich.
Aus diesem Grund wird eine Antragstellung nach einem ausführlichen Beratungsgespräch empfohlen. Fragen Sie hierfür eine digitale Beratung (diBera) unter einbuergerung@oberhausen.de an.
Antragstermine können Sie hier vereinbaren. Die Checkliste für die erforderlichen Unterlagen, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen unter der Rubrik Einbürgerung. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, wird Ihr Antragstermin in eine Beratung umgewandelt. Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ab 16 Jahren ist ein eigener Antrag zu stellen.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Fachbereich Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Einbürgerung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Kontakt
Termin-Hotline: 0208 825-3067 |
E-Mail-Adresse: einbuergerung@oberhausen.de |
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
Gebühr: 51,00 Euro
Kontakt
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fachbereichsleitung: Frau Dr. Huxhorn
E-Mail: abh.terminvergabe@oberhausen.de