Ausländer/innenangelegenheiten
Klassenfahrten
Infos und Tipps für begleitende Lehrerinnen und Lehrer
Sofern eine allgemein bildende Schule eine Reise im Klassenverband in ein anderes EU-Land plant, müssen die ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen, in einer ,,Liste für Reisende" eingetragen sein, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können.
Sie müssen dazu im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, sofern sie nicht selbst EU-Staatsangehörige und jünger als 16 Jahre sind. Darüber hinaus ersetzt sie fehlende Pässe für alle ausländischen Schüler/innen (Beschluss des Rates der Europäischen Union).
Achtung Italienreisende:
Die Schweiz ist nicht EU-Staat. Bei Durchreisen ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an!
Schulen in Oberhausen:
Die Ausländerbehörde kann die Liste nur für die konkret geplante Fahrt an eine Lehrerin/ einen Lehrer oder eine bevollmächtigte Person aushändigen.
Schulen außerhalb des Stadtgebietes Oberhausens:
Wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ausländerbehörde.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen folgende Hinweise:
Es müssen alle ausländischen Schülerinnen und Schüler eingetragen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzen und an der Fahrt teilnehmen. Personalien bitte den amtlichen Ausweisdokumenten entnehmen.
Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.
Anschließend ist die Liste der Ausländerbehörde vorzulegen. Für jede in der Liste eingetragene minderjährige Person beträgt die Verwaltungsgebühr 6,-- Euro, bei Volljährigen beträgt diese 12,00 Euro (Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).
Wichtig:
Alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson bleibt, mit sich führen.
Fragen:
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde .
Bitte geben Sie diese Infornationen in Ihrer Schule weiter.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Eine aktulle Übersicht der Ansprechpartner für allgemeine Ausländerangelegenheiten finden Sie unter dem Punkt Sonstiges/ Ansprechpartner. Die Ansprechpartner für Einbürgerungs- oder Asyl-/ Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie direkt unter den entsprechenden Punkten. |
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Fax: 0208 825-5323
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de
Telefax: 0208 825-5323