Ausländer/innenangelegenheiten

Touristenvisa

Hierunter versteht man Visa, die zu einem Aufenthalt in Deutschland von maximal drei Monaten berechtigen, wobei der Besucher hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Gem. §§ 82 ff AuslG ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den Aufenthalt eines Ausländers notwendig. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn der Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung keine ausreichenden Barmittel vorweisen kann, um seinen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.
Beachten Sie bitte, dass eine Verpflichtungserklärung keine Garantie dafür ist, das tatsächlich ein Visum erteilt wird. Diese Entscheidung obliegt der deutschen Auslandsvertretung ( Botschaft, Konsulat).
Mit der Verpflichtungserklärung bürgen Sie für sämtliche Kosten, die ihr Gast eventuell verursacht. Dazu zählen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Krankenkosten und gegebenfalls Abschiebekosten. Gerade Krankenkosten können schnell eine enorme Summe erreichen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.


Gebühren:

Eine Verpflichtungserklärung kostet 29,00 Euro. Diese Gebühr ist in der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz festgelegt und daher in ganz Deutschland gleich.
 


Bitte bringen Sie mit:

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie der Ausländerbehörde ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Aus diesem Grund müssen Sie Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag (bei Eigentum die fälligen Zahlungsverpflichtungen) vorlegen. Ebenfalls sind weitere Zahlungsverpflichtungen nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage von Kontoauszügen geschehen.
Ihre Daten werden bei der Ausländerbehörde nicht gespeichert. Sollten Sie erneut eine Einladung aussprechen wollen, ist es notwendig alle Unterlagen erneut vorzulegen.


Der weitere Ablauf ist:

Bei Vorlage aller Unterlagen wird die Verpflichtungserklärung sofort ausgestellt.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen            

Ansprechpartner/innen

Eine aktulle Übersicht der Ansprechpartner für allgemeine Ausländerangelegenheiten finden Sie unter dem Punkt Sonstiges/ Ansprechpartner.

Die Ansprechpartner für Einbürgerungs- oder Asyl-/ Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie direkt unter den entsprechenden Punkten.

     
       

Fax: 0208 825-5323

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.30 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr  
Mittwoch geschlossen  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323