Ausländer/innenangelegenheiten
Touristenvisa
Hierunter versteht man Visa, die zu einem Aufenthalt in Deutschland von maximal drei Monaten berechtigen, wobei der Besucher hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Gem. §§ 82 ff AuslG ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den Aufenthalt eines Ausländers notwendig. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn der Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung keine ausreichenden Barmittel vorweisen kann, um seinen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.
Beachten Sie bitte, dass eine Verpflichtungserklärung keine Garantie dafür ist, das tatsächlich ein Visum erteilt wird. Diese Entscheidung obliegt der deutschen Auslandsvertretung ( Botschaft, Konsulat).
Mit der Verpflichtungserklärung bürgen Sie für sämtliche Kosten, die ihr Gast eventuell verursacht. Dazu zählen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Krankenkosten und gegebenfalls Abschiebekosten. Gerade Krankenkosten können schnell eine enorme Summe erreichen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
Gebühren:
Eine Verpflichtungserklärung kostet 29,00 Euro. Diese Gebühr ist in der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz festgelegt und daher in ganz Deutschland gleich.
Bitte bringen Sie mit:
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie der Ausländerbehörde ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Aus diesem Grund müssen Sie Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag (bei Eigentum die fälligen Zahlungsverpflichtungen) vorlegen. Ebenfalls sind weitere Zahlungsverpflichtungen nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage von Kontoauszügen geschehen.
Ihre Daten werden bei der Ausländerbehörde nicht gespeichert. Sollten Sie erneut eine Einladung aussprechen wollen, ist es notwendig alle Unterlagen erneut vorzulegen.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Vorlage aller Unterlagen wird die Verpflichtungserklärung sofort ausgestellt.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Eine aktulle Übersicht der Ansprechpartner für allgemeine Ausländerangelegenheiten finden Sie unter dem Punkt Sonstiges/ Ansprechpartner. Die Ansprechpartner für Einbürgerungs- oder Asyl-/ Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie direkt unter den entsprechenden Punkten. |
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Fax: 0208 825-5323
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de
Telefax: 0208 825-5323