Ausländer/innenangelegenheiten
Visa
In den Fällen, in denen jemand für einen längeren Zeitraum nach Deutschland kommen will, ist gem. § 11 DV AuslG im Regelfall eine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumserteilung erforderlich. Zu diesen Visa zählen zum Beispiel solche für Studenten, für Familienangehörige, die zu einem Daueraufenthalt einreisen sollen, sowie für Arbeitnehmer. Ein gemeinsames Unterscheidungsmerkmal dieser Visa zu den oben genannten Besuchervisa, besteht darin, dass der Weg bei der deutschen Auslandsvertretung beginnt. Dort wird das Visum beantragt, der Antrag wird zur zuständigen Ausländerbehörde übersandt und die Ausländerbehörde entscheidet, ob die Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind und geben eine Zustimmung ab, die für die endgültige Visumserteilung durch die deutsche Auslandsvertretung notwendig ist.
Es kann vorkommen, dass Sie von der Ausländerbehörde eingeladen werden, um Unterlagen vorzulegen, welche die Ausländerbehörde für die Entscheidung benötigt. Daher besteht die Möglichkeit schon vor Stellung des Visumsantrages bei der Ausländerbehörde Unterlagen einzureichen.
Bitte bringen Sie mit:
Auskunft erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde auf tel. Anfrage.
Der weitere Ablauf ist:
Sprechen Sie mit Ihren Unterlagen bei Ihrer/m zuständigen SachbearbeiterIn während der allgemeinen Öffnungszeiten vor.
Anschrift
Stadt Oberhausen
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Eine aktulle Übersicht der Ansprechpartner für allgemeine Ausländerangelegenheiten finden Sie unter dem Punkt Sonstiges/ Ansprechpartner. Die Ansprechpartner für Einbürgerungs- oder Asyl-/ Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie direkt unter den entsprechenden Punkten. |
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Fax: 0208 825-5323
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de
E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de
Telefax: 0208 825-5323