Finanzbuchhaltung
Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung
Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehören die Buchführung entsprechend § 28 KomHVO, die Zahlungsabwicklung und Liquiditätsplanung entsprechend § 31 KomHVO, insbesondere die Mahnung und die Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen, sowie in diesem Zusammenhang die Berechnung, Erhebung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Säumniszuschläge), sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.
In Oberhausen werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung u.a. durch die beiden Fachbereiche Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung wahrgenommen.
Der Fachbereich Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung unterteilt sich dabei in die Arbeitsgruppen (AG) "Buchführung" sowie "Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung". Zum Fachbereich gehört auch die Arbeitsgruppe "Kreditmanagement".
Die wesentlichen Aufgaben der AG-Buchführung liegen darin, Aufträge/Bestellungen zu erfassen/vorzumerken, Forderungen und Verbindlickeiten zu kontieren, Anordnungsbelege (Einnahmen, Ausgaben, Sachkontenbuchungen) der einzelnen Fachbereiche der Stadtverwaltung auf Erfolgskonten zu buchen, die damit im Zusammenhang stehenden zahlungsbegründenden Unterlagen zu sammeln sowie die Ergebnisrechnung zu erstellen.
Ausgaben werden direkt von der AG Buchführung über einen Zahllauf an den Begünstigten reguliert.
Wesentliche Aufgaben der AG Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung bestehen darin, den Zahlungsverkehr abzuwickeln, die Finanzmittel zu verwalten und die benötigte Liquidität der Stadt zu planen, sowie die angeordneten Einnahmen zu verfolgen (Offene-Posten-Verwaltung und Mahnung). Des Weiteren werden hier erhaltene Einzahlungen / Überweisungen den entsprechenden Personenkonten (Debitoren/Geschäftspartnern) zugebucht sowie der Stadt nicht zustehende Zahlungen an den/ die jeweiligen Einzahler/in erstattet.
Weiterhin werden bestehende Guthaben aus Bescheiden von hier an den/ die Begünstigte/n erstattet. Ebenso dient die AG Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung als Ansprechpartner/in für das Lastschrifteinzugsverfahren. Generelle Fragen zur Zahlungsabwicklung werden Ihnen auch beantwortet.
Jedoch können keine Angaben / Rechtsauskünfte zu Veranlagungsbescheiden / Rechnungen gemacht werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den Bereich / Fachbereich, der den jeweiligen Bescheid / die jeweilige Rechnung erlassen / erstellt hat.
Wichtigstes Kriterium der Personenkonten ist die 14- stellige Vertragsgegenstandsnummer. Jedem/r Kunden/in, der/die mit der Stadt Oberhausen in einer Geschäftsbeziehung steht, erhält mit einem Bescheid / einer Rechnung eine solche Vertragsgegenstandsnummer mitgeteilt. Diese Nummer ist daher bei allen Zahlungen / Überweisungen und beim Schriftwechsel anzugeben. Durch die Angabe der Vertragsgegenstandsnummer kann eine schnellere Zahlungsverbuchung gewährleistet werden und der Schriftverkehr eindeutiger zugeordnet werden.
Bankverbindung der Stadt Oberhausen:
- IBAN: DE61 3655 0000 0000 1481 48
BIC: WELADED1OBH
Arbeitsgruppe Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung
- Sachgebiet Zahlungsverfolgung:
Folgende Buchhalter /- innen der AG Zahlungsverfolgung - zuständige Ansprechpartner/innen - finden Sie im Rathaus Oberhausen, Schwartzstr.72, 46045 Oberhausen (4. Obergeschoss):
(aufgeteilt nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens)