Steuern
Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuerpflicht unterliegen laut 4. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 12.07.2010:
- Tanzveranstaltungen,
- Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern,
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen,
- die entgeltliche Benutzung von Spielapparaten,
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen,
- das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt,
- Sex- und Erotikmessen.
Am häufigsten wird die Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielapparaten erhoben. Die neuen amtlichen Vordrucke zur Erklärung der Spielapparatesteuer finden Sie in der rechten Spalte. Füllen Sie bitte für jeden Monat die Steuererklärung und die entsprechende(n) Anlage(n) aus. Sollte es mit dem Adobe Reader Probleme mit der Darstellung der ausfüllbaren Formulare geben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen PDF-Reader, z. B. Foxit Reader oder PDF XChange Viewer .
Der Steuersatz beträgt je Apparat ohne Gewinnmöglichkeit und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung in:
- Spielhallen und ähnlichen Unternehmungen 41,00 Euro,
- Gaststätten und sonstigen Orten 23,00 Euro.
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) beträgt die Steuer für Zeiträume bis 31.12.2011 13 Prozent, bis 31.12.2014 16 Prozent, ab 01.01.2015 19 Prozent und ab 01.01.2017 22 Prozent des monatlichen Einspielergebnisses. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zzgl. Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag), abzüglich Röhrenfüllung, Falschgeld und Fehlgeld.
Für Fragen bezüglich der Vergnügungssteuer stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner/innen
Aufgabengebiet | Sachbearbeiter/in | Telefonnr. 0208- |
Zimmernr. |
---|---|---|---|
Arbeitsgruppenleitung | Demet Kalkan | 825-3111 | 367 |
A - C | Torsten Junicke | 825-2534 | 369 |
D - KH | Demet Kalkan | 825-3111 | 367 |
KI - Z | Susanne Kegel | 825-2568 | 375 |
Sexsteuer A - KH | Demet Kalkan | 825-3111 | 367 |
Sexsteuer KI - Z | Susanne Kegel | 825-2568 | 375 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Vergnügungssteuer
Ralf Telge
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2667
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: vergnuegungssteuer@oberhausen.de