Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gutachterliche und beratende Aufgaben
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erstellt Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter, Behörden und Förderstellen. Diese Gutachten dienen als Entscheidungshilfe, um den in ihrer Entwicklung gefährdeten oder behinderten Kindern und Jugendlichen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zukommen zu lassen. Weiterhin bietet er ein offenes Beratungsangebot für Eltern zu allen Fragen rund um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe, des kommunalen Integrationszentrums und des Asylbewerberleistungsgesetzes z. B. für:
- Integrationshelfer in Kindertageseinrichtung (KTE) und Schule
- Begutachtung der seiteneinsteigenden Kinder und Jugendlichen
- Pädagogische Frühförderung bei Hör- oder Sehschädigung
- Spezielle Therapien
- Adoption
- Pflegegutachten
- und weitere
Gutachterliche Tätigkeiten im Auftrag des Schulamtes:
- Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Bei Sorge um die Gesundheit einzelner Schülerinnen und Schüler – insbesondere wegen erheblicher Fehlzeiten – oder wegen Ruhens der Schulpflicht
- Bei Schülerfahrkostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen
- Bei Befreiungen vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen
Elternberatung in Gesundheitsfragen:
- Zur Ernährung, Pflege, Hygiene
- Bei Infektionskrankheiten oder parasitären Erkrankungen
- Zu Impfungen nach dem aktuellen Impfkalender nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Zu Wachstum und Entwicklung sowie zur Entwicklungsförderung im häuslichen Bereich
- Zu gezielter Unterstützung für chronisch kranke Kinder
Wie läuft eine Untersuchung für Sie und Ihr Kind ab?
Wir werden seitens der zuständigen Behörde beauftragt. Daraufhin erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.
Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen, insbesondere das gelbe Vorsorgeheft, Impfpass, Arztbriefe und Therapieberichte zur Untersuchung mit.
Am Untersuchungstermin (bitte circa 2 Stunden einplanen) erfolgen:
- Umfassende Anamnese mit den Eltern/Erziehungsberechtigten
- Körperliche Untersuchung inklusive der Körpermaße
- Seh- und Hörtest
- Orientierende Untersuchung zum psychomotorischen Entwicklungsstand
- Orientierende Untersuchung zum psychischen Befinden, Verhaltensbeobachtung
Wir informieren Sie unmittelbar über die erhobenen Befunde und unsere Einschätzung. Wir beraten über Impfungen und Vorsorgeangebote. Gegebenenfalls werden wir benötigte Zusatzinformationen einholen oder Sie zur Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungsmöglichkeiten an die behandelnden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte verweisen.