Bereich Gesundheit
Nebenwirkungsmeldungen durch Verbraucherinnen und Verbraucher
In der Europäischen Union sollen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) Nebenwirkungsmeldungen durch Patientinnen und Patienten und Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Bedeutung erhalten.
Dazu gibt es von der zuständigen Bundesoberbehörde BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und dem PEI (Paul-Ehrlich-Institut) ein entsprechendes Internetangebot. Damit können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (UAW - unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen) direkt gemeldet werden. (Quelle: BfArM)
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
BfArM + Paul-Ehrlich-Institut Online Meldeformular
BfArM Bulletin
Stand 07/2024