Recht

Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit im Gebiet der Stadt Oberhausen

Die Stadt Oberhausen ist als Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auch zuständig für die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Zuständig ist außerdem die Polizei Oberhausen:

Polizei Oberhausen, Friedensplatz 2 - 5, 46045 Oberhausen
oberhausen.polizei.nrw/

Hinweise auf regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen können gerichtet werden an die E-Mail-Adresse raser@oberhausen.de und telefonisch mitgeteilt werden an

Ansprechpartner

Name Telefon
Herr Schürmann 0208 825-2002
Herr Heun 0208 825-3018
Herr Tewes 0208 825-2873
Herr Müntjes 0208 825-3522
Herr Eilers 0208 825-3550

sowie schriftlich übermittelt werden an die 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Ordnungswidrigkeiten
Geschwindigkeitskontrollen
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen

 

Sofern Sie über ggf. durchzuführende Geschwindigkeitskontrollen informiert werden wollen, wird um Mitteilung gebeten, wie Sie telefonisch erreichbar sind.

Es muss ständig im gesamten Stadtgebiet mit Geschwindigkeitskontrollen gerechnet werden.