Recht
Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit im Gebiet der Stadt Oberhausen
Die Stadt Oberhausen ist als Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auch zuständig für die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Zuständig ist außerdem die Polizei Oberhausen:
Polizei Oberhausen, Friedensplatz 2 - 5, 46045 Oberhausen
oberhausen.polizei.nrw/
Hinweise auf regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen können gerichtet werden an die E-Mail-Adresse raser@oberhausen.de und telefonisch mitgeteilt werden an
Ansprechpartner
Name | Telefon |
---|---|
Herr Schürmann | 0208 825-2002 |
Herr Heun | 0208 825-3018 |
Herr Tewes | 0208 825-2873 |
Herr Müntjes | 0208 825-3522 |
Herr Eilers | 0208 825-3550 |
sowie schriftlich übermittelt werden an die
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich Ordnungswidrigkeiten
Geschwindigkeitskontrollen
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
Sofern Sie über ggf. durchzuführende Geschwindigkeitskontrollen informiert werden wollen, wird um Mitteilung gebeten, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Es muss ständig im gesamten Stadtgebiet mit Geschwindigkeitskontrollen gerechnet werden.