Wahlangelegenheiten
Aufgaben des Wahlvorstands
Die Wahlvorstände bestehen aus dem/der Wahlvorsteher*in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher*in, dem/der Schriftführer*in und dem/der stellvertretenden Schriftführer*in sowie vier Beisitzer*innen (Urnenwahl) respektive drei Beisitzer*innen (Briefwahl).
Die einzelnen Mitglieder eines Wahlvorstandes haben insbesondere diese Aufgaben zu erledigen:
Der/Die Wahlvorsteher*in respektive Stellvertreter*in:
- Kontrolliert die Vollständigkeit des Wahlvorstands. Fehlende Mitglieder sind vom/von der Wahlvorsteher/in durch Wahlberechtigte zu ersetzen. Dies muss geschehen, da der Wahlvorstand nur beschlussfähig ist, wenn er mindestens 5 Mitglieder hat. Wenn nötig, ist bei der bis 08:30 Uhr vorzunehmenden telefonischen Vollständigkeitsmeldung beim Fachbereich 4-6-40 / Wahlen Ersatz anzufordern.
- Leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes.
- Verpflichtet die Wahlvorstandsmitglieder auf die unparteiische Ausübung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen.
- Eröffnet und beendet die Wahlhandlung.
- Leitet die Wahlhandlung und Stimmenzählung.
- Verteilung der bei der Wahlhandlung und der Ermittlung der Wahlergebnisse anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Beisitzer; Aufgabenübertragung an den/die Stellvertreter*in bei Abwesenheit.
- Überwachung des Verfahrens bei der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung, Mitwirkung insbesondere durch Verlesen der Stapel der abgegebenen Stimmen.
- Gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt.
- Gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.
- Erstellung der Schnellmeldung(en).
- Meldet das Wahlergebnis im Wahlbezirk an die Gemeindebehörde.
- Trägt Sorge für die Anfertigung der Niederschriften durch den/die Schriftführer*in und für die Übergabe der Wahlniederschriften mit Anlagen an die Gemeindebehörde.
- Verpackt die Wahlunterlagen und übergibt sie an die Gemeindebehörde.
- Durchgehende Überwachung der Umsetzung des Hygiene-Konzepts.
Der/Die Schriftführer*in respektive Stellvertreter*in:
- Führt das Wählerverzeichnis während der Wahlhandlung.
- Vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
- Nimmt die Wahlniederschrift auf.
Der/Die Beisitzer*in
erledigt die Aufgaben, die ihm/ihr von dem/der Wahlvorsteher*in übertragen werden, z. B.:
- Stimmzettel ausgeben.
- Mit Blick auf die Wahlkabinen die Einhaltung der Wahlgrundsätze beobachten.
- Stimmzettel sortieren und Stimmen auszählen.
- Überwachung der Hygiene-Abstände im und vor dem Wahlraum.
Der Wahlvorstand insgesamt sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung einer Wahl. Dabei ist insbesondere folgendes zu veranlassen:
- Wahlunterlagen auf Vollständigkeit kontrollieren und prüfen, ob die vorliegenden Stimmzettel dem richtigen Wahlkreis/Wahlbezirk/Stimmbezirk entsprechen.
- Wahlbekanntmachung, amtliches Stimmzettel-Muster und Hinweisschilder aushängen.
- Aufstellen der Wahlkabinen und Anbringen von Stiften/Hinweisschildern in den Wahlkabinen.
- Pandemie-Vorgaben und, bei barrierfreien Wahllokalen, Vorgaben der Barrierfreiheit beachten.
- Kontrollieren, ob die Wahlurne leer ist, und diese verschließen.
- Stimmzettel bereitlegen.
- Ruhe und Ordnung im Wahlraum überwachen. Dies umfasst derzeit auch Hygiene-bedingte Vorgaben.
- Überwachen der Wahrung des Wahlgeheimnisses.
- Beschließen, ob ein/eine Wähler*in zur Wahl zugelassen oder zurückgewiesen wird.
- Entscheiden, ob Stimmzettel/Stimmen gültig sind.
- Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wichtig zu wissen:
- Entscheidungen trifft der Wahlvorstand gemeinsam als Kollektivorgan. Bei Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des/der Wahlvorstehers*in.
- Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens 3 Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder deren Vertreter*innen. Ab dieser Mindestbesetzung ist der Wahlvorstand während der Wahlhandlung auch beschlussfähig.
- Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Zur Beschlussfähigkeit reichen aber 5 Mitglieder, wobei darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder deren Vertreter*innen sein müssen.
Erfrischungsgelder und Freizeitausgleich
Externe/r Helfer*in |
||
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Wahllokal |
Briefwahl |
Wahlvorsteher*in |
70,00 € |
60,00 € |
Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in |
60,00 € |
50,00 € |
Schriftführer*in |
65,00 € |
55,00 € |
Stellvertretende/r Schriftführer*in |
55,00 € |
- |
Beisitzer*in |
45,00 € |
45,00 € |
Städtische Mitarbeiter*innen Briefwahl |
|||
Variante1 |
Variante 2 |
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Wahlvorsteher*in |
60,00 € |
7,5 Std. FZA |
40,00 € |
Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in |
50,00 € |
5,5 Std. FZA |
30,00 € |
Schriftführer*in |
55,00 € |
6,5 Std. FZA |
35,00 € |
Beisitzer*in |
45,00 € |
5,5 Std. FZA |
25,00 € |
Städtische Mitarbeiter*innen Wahllokal |
|||
Variante 1 |
Variante 2 |
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Wahlvorsteher*in |
70,00 € |
11 Std. FZA |
50,00 € |
Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in |
60,00 € |
9 Std. FZA |
40,00 € |
Schriftführer*in |
65,00 € |
10 Std. FZA |
45,00 € |
Stellvertretende/r Schriftführer*in |
55,00 € |
9 Std. FZA |
35,00 € |
Beisitzer*in |
45,00 € |
9 Std. FZA |
25,00 € |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
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