Wahlangelegenheiten

Aufgaben des Wahlvorstands

Die Wahlvorstände bestehen aus dem/der Wahlvorsteher*in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher*in, dem/der Schriftführer*in und dem/der stellvertretenden Schriftführer*in sowie vier Beisitzer*innen (Urnenwahl) respektive drei Beisitzer*innen (Briefwahl).

Die einzelnen Mitglieder eines Wahlvorstandes haben insbesondere diese Aufgaben zu erledigen:


Der/Die Wahlvorsteher*in respektive Stellvertreter*in:

  • Kontrolliert die Vollständigkeit des Wahlvorstands. Fehlende Mitglieder sind vom/von der Wahlvorsteher/in durch Wahlberechtigte zu ersetzen. Dies muss geschehen, da der Wahlvorstand nur beschlussfähig ist, wenn er mindestens 5 Mitglieder hat. Wenn nötig, ist bei der bis 08:30 Uhr vorzunehmenden telefonischen Vollständigkeitsmeldung beim Fachbereich 4-6-40 / Wahlen Ersatz anzufordern.
  • Leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes.
  • Verpflichtet die Wahlvorstandsmitglieder auf die unparteiische Ausübung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen.
  • Eröffnet und beendet die Wahlhandlung.
  • Leitet die Wahlhandlung und Stimmenzählung.
  • Verteilung der bei der Wahlhandlung und der Ermittlung der Wahlergebnisse anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Beisitzer; Aufgabenübertragung an den/die Stellvertreter*in bei Abwesenheit.
  • Überwachung des Verfahrens bei der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung, Mitwirkung insbesondere durch Verlesen der Stapel der abgegebenen Stimmen.
  • Gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt.
  • Gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.
  • Erstellung der Schnellmeldung(en).
  • Meldet das Wahlergebnis im Wahlbezirk an die Gemeindebehörde.
  • Trägt Sorge für die Anfertigung der Niederschriften durch den/die Schriftführer*in und für die Übergabe der Wahlniederschriften mit Anlagen an die Gemeindebehörde.
  • Verpackt die Wahlunterlagen und übergibt sie an die Gemeindebehörde.
  • Durchgehende Überwachung der Umsetzung des Hygiene-Konzepts.

Der/Die Schriftführer*in respektive Stellvertreter*in:

  • Führt das Wählerverzeichnis während der Wahlhandlung.
  • Vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
  • Nimmt die Wahlniederschrift auf.

Der/Die Beisitzer*in

erledigt die Aufgaben, die ihm/ihr von dem/der Wahlvorsteher*in übertragen werden, z. B.:

  • Stimmzettel ausgeben.
  • Mit Blick auf die Wahlkabinen die Einhaltung der Wahlgrundsätze beobachten.
  • Stimmzettel sortieren und Stimmen auszählen.
  • Überwachung der Hygiene-Abstände im und vor dem Wahlraum.

Der Wahlvorstand insgesamt sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung einer Wahl. Dabei ist insbesondere folgendes zu veranlassen:

  • Wahlunterlagen auf Vollständigkeit kontrollieren und prüfen, ob die vorliegenden Stimmzettel dem richtigen Wahlkreis/Wahlbezirk/Stimmbezirk entsprechen.
  • Wahlbekanntmachung, amtliches Stimmzettel-Muster und Hinweisschilder aushängen.
  • Aufstellen der Wahlkabinen und Anbringen von Stiften/Hinweisschildern in den Wahlkabinen.
  • Pandemie-Vorgaben und, bei barrierfreien Wahllokalen, Vorgaben der Barrierfreiheit beachten.
  • Kontrollieren, ob die Wahlurne leer ist, und diese verschließen.
  • Stimmzettel bereitlegen.
  • Ruhe und Ordnung im Wahlraum überwachen. Dies umfasst derzeit auch Hygiene-bedingte Vorgaben.
  • Überwachen der Wahrung des Wahlgeheimnisses.
  • Beschließen, ob ein/eine Wähler*in zur Wahl zugelassen oder zurückgewiesen wird.
  • Entscheiden, ob Stimmzettel/Stimmen gültig sind.
  • Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Wichtig zu wissen:

  • Entscheidungen trifft der Wahlvorstand gemeinsam als Kollektivorgan. Bei Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des/der Wahlvorstehers*in.
  • Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens 3 Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder deren Vertreter*innen. Ab dieser Mindestbesetzung ist der Wahlvorstand während der Wahlhandlung auch beschlussfähig.
  • Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Zur Beschlussfähigkeit reichen aber 5 Mitglieder, wobei darunter der/die Wahlvorsteher*in und der/die Schriftführer*in oder deren Vertreter*innen sein müssen.

Erfrischungsgelder und Freizeitausgleich

Externe/r Helfer*in

 

Wahllokal

Briefwahl

Wahlvorsteher*in

70,00 €

60,00 €

Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in

60,00 €

50,00 €

Schriftführer*in

65,00 €

55,00 €

Stellvertretende/r Schriftführer*in

55,00 €

-

Beisitzer*in

45,00 €

45,00 €

 

Städtische Mitarbeiter*innen Briefwahl

 

Variante1

Variante 2

Wahlvorsteher*in

60,00 €

7,5 Std. FZA

40,00 €

Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in

50,00 €

5,5 Std. FZA

30,00 €

Schriftführer*in

55,00 €

6,5 Std. FZA

35,00 €

Beisitzer*in

45,00 €

5,5 Std. FZA

25,00 €

Städtische Mitarbeiter*innen Wahllokal

 

Variante 1

Variante 2

Wahlvorsteher*in

70,00 €

11 Std. FZA

50,00 €

Stellvertretende/r Wahlvorsteher*in

60,00 €

9 Std. FZA

40,00 €

Schriftführer*in

65,00 €

10 Std. FZA

45,00 €

Stellvertretende/r Schriftführer*in

55,00 €

9 Std. FZA

35,00 €

Beisitzer*in

45,00 €

9 Std. FZA

25,00 €

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: pascal.wening@oberhausen.de