Wasserversorgungskonzept
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16.Juli 2016 wurden die Gemeinden in §38 Abs. 3 LWG verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Stadtgebiet aufzustellen.
Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Stadtgebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung erstmalig zum 01. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Mit Erlass vom 11. April 2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW die Frist für die Vorlage der Konzepte bis zum 30. Juni 2018 verlängert.
Das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen wurde seitens der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Rheinisch-Westfälische Wassergesellschaft mbH (RWW) erarbeitet, die die Versorgung im Oberhausener Stadtgebiet sicherstellt. Die Wassergewinnung erfolgt ausschließlich außerhalb des Oberhausener Stadtgebietes.
Am 25.06.2018 hat der Rat der Stadt Oberhausen das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen verabschiedet.