Voraussetzungen zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Aufgrund der Vielzahl der Bereiche, in denen ein ehrenamtlicher Einsatz möglich ist, kann fast jeder ein für sich passendes Engagement finden. In einigen Bereichen gibt es jedoch Voraussetzungen zu beachten.
- Während in Bereichen wie z.B. Hausaufgabenbetreuung sicherlich auch Jugendliche eingesetzt werden können, gilt in anderen Bereichen wie z.B. der gesetzlichen Betreuung ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Bei der Arbeit mit Kindern und hilfesbedürftigen Personen bedarf es in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses können Sie mit Vorlage einer Bescheinigung der Einsatzstelle kostenfrei im Bereich Einwohnermeldewesen Ihres Wohnortes beantragen.
- Einige Themenfelder, wie z.B. Sterbebegleiter, Telefonseelsorge, Friedensdorf u.a. "bilden" ihre Ehrenamtlichen vor dem Einsatz aus. Im Hospiz dauerte diese Ausbildung ungefähr ein Jahr bevor man eigenstädig begleitet.
- Ehrenamtliche verpflichten sich bei Aufnahme einer Tätigkeit die Richtlinien der jeweiligen Einrichtung, insbesondere bei Themen wie Verschwiegenheit u.a. anzuerkennen und umzusetzen.