Schwimmen im Rhein-Herne-Kanal
04.07.2023 - Sommerlich Temperaturen verlocken dazu, im Rhein-Herne-Kanal schwimmen oder baden zu gehen. Doch das ist gefährlich und an vielen Stellen sogar verboten. Bitte beachten Sie die Hinweise der Wasserschutzpolizei Duisburg: Grundsätzlich ist das Baden im Kanal 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, in den Bereichen von Wehren und Hafenanlagen sowie Schleusen verboten (laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung). In den übrigen Bereichen wird das Baden geduldet, so lange die Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird.
Besonders gefährliche Verhalten, welches die Wasserschutzpolizei bei den täglichen Streifenfahrten und auch bei Schwerpunktkontrollen unter anderem mit Unterstützung von Bereitschaftspolizeihundertschaften ahndet, sind:
- Von Brücken springen: Das Wasser im Kanal ist maximal etwa 4 bis 5 Meter tief. Sprünge aus großer Höhe können beim Aufprall zu schwersten Verletzungen oder sogar zum Tod führen.
In Kanälen schwimmen oft Treibholz oder auch andere Gegenstände, wie zum Beispiel leere Glasflaschen, die beim Sprung gefährlich werden können. - Schiffe anschwimmen: Der Sog der Schiffsschrauben hat eine anziehende Wirkung. Selbst gute und erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer können in Richtung Schiffsschraube gezogen werden. Auch die Wellen, die ein Schiff bei der Fahrt erzeugt, lassen selbst erfahrene Badende unter ein Schiff geraten.
- Auf Schiffe klettern: Dies ist ein Hausfriedensbruch und zieht eine Anzeige nach sich.
- Im Bereich von Schleusen, Wehren, Brücken und Hafenanlagen schwimmen: Die Gefahr geht hier vom Schiffsverkehr aus. Der Kapitän oder die Kapitänin hat eine eingeschränkte Sicht. Daher gilt die grundsätzliche Regelung, dass ein Abstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist.
Außerdem sind folgende Punkte zu beachten:
Ein Kanal ist quasi die Autobahn der Schifffahrt und dafür entstanden, dass Güter von A nach B transportiert werden. Geduldet werden Badende, die die Schiffe auf ihrer Straße nicht behindern. Ein Schiff kann im Gegensatz zum Auto keine Vollbremsung machen. Sie können maximal alle Maschinen rückwärtslaufen lassen, damit kommen sie erst nach etwa 500 Metern zum Stopp. Für die Schifffahrt stellt das eine ungeheure Behinderung und für die Motoren einen Kraftakt dar. Für Schwimmer wiederum bedeutet das im Ernstfall, dass sie „überfahren“ werden.
Hinzu kommt, dass der Kapitän oder die Kapitänin sich im Steuerhaus befindet und etwa 100 Meter Schiff vor sich hat. Aus der Distanz und dem vorderen toten Winkel eingerechnet, haben sie keine Chance vor dem Schiff Badende überhaupt zu sehen.
Strafen bei Verstößen
Die Wasserschutzpolizei ahndet Verstöße mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafanzeigen (Beispiel Hausfriedensbruch, Gefährdung des Schiffsverkehrs). Aber auch mit Platzverweisen und Verwarnungsgeldern müssen die Menschen rechnen, die gegen die Regeln verstoßen. Zum Beispiel müssen Brückenspringende beim einmaligen Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Bei Wiederholungstäterinnen oder -tätern wird die doppelte Summe fällig.