Jugendgerichtshilfe
Angebote

Deeskalationstraining
Individualisiertes Training für männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 15 - 20 Jahren, die durch Gewaltdelikte in Erscheinung getreten sind. Das Deeskalationstraining besteht aus zehn aufeinander aufbauenden Modulen, die jeweils an die Fähigkeiten und individuellen Förderbedarfe der Teilnehmer angepasst werden:
- Modul 1: Definition von Gewalt
(Sensibilisierung für das Thema Gewalt, Erscheinungsformen, individuelle Täter-, Opfererfahrungen) - Modul 2: Entwicklung konstruktiver Selbstwertpotentiale
(Aufbau eines konstruktiven Verständnisses von „Respekt“ und „Ehre“ sowie eines positiv besetzten Selbstwertstatus, individuelle Reflexion zum Umgang mit Provokationen) - Modul 3: Deeskalative Kommunikationstechniken
(verbale/nonverbale Potentiale und Hemmnisse erkennen, deeskalative Kommunikationsstrategien entwickeln) - Modul 4: Konfliktmanagement
(Konflikte erkennen, unterscheiden und angemessene Handlungsstrategien aufbauen) - Modul 5: Antifrustrationsmanagement
(Vermittlung individueller „Keep Cool“-Techniken) - Modul 6: Lebensplanung
(Entwicklung einer konstruktiven Lebensplanung) - Modul 7: Praktische Vertiefung und Wiederholung der Module
(und Konfrontation mit lebensweltnahen gewaltfördernden Situationen) - Modul 8: Informationen zu rechtlichen Fragestellungen
- Modul 9: Drogenprävention / Sexualpädagogik
- Modul 10: Erlebnispädagogische Aktivität
(mit Schwerpunkt Förderung der Kooperationsfähigkeit
Teilnahmevoraussetzungen:
- Alter: 15 - 20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache.
- Die Teilnahme kann unabhängig vom Tatvorwurf in dem zugrunde liegenden Verfahren erfolgen. Maßgeblich ist allein das tatsächliche Vorhandensein einer erhöhten Gewaltbereitschaft.
- Urteil mit entsprechender Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
- Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Die Teilnahme ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich.
Termine:
- Das Deeskalationstraining umfasst eine abendliche Einführungsveranstaltung sowie zwei ganztägige Trainingstermine
- Das Training wird in der Regel zweimal jährlich angeboten
- Veranstaltungsort ist das Haus des Jugendrechts
Bemerkungen:
- Das Deeskalationstraining ist nach erfolgreicher Beendigung nicht noch einmal zu belegen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Patrick Eberle
Telefon: 0208 825-2952
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: patrick.eberle@oberhausen.de
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