Jugendgerichtshilfe
Angebote
Sozialer Hilfsdienst in externen Einsatzstellen
Die Jugendgerichtshilfe vermittelt Jugendliche und Heranwachsende zur Erbringung von Arbeitsleistungen gem. §§ 10, 15 JGG (sozialer Hilfsdienst) in entsprechende Einsatzstellen.
Sozialer Hilfsdienst wird entweder als jugendrichterliche Weisung bzw. Auflage oder durch Beschluss der Staatsanwaltschaft verhängt. In Oberhausen stehen zur Ableistung von sozialem Hilfsdienst etwa 100 verschiedene Einrichtungen zur Verfügung (Schulen, Altenheime, Jugendzentren, ...).
Teilnahmevoraussetzungen:
- Alter: 14-20 Jahre
- Urteil mit entsprechender Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
- Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
- Die Ableistung ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich
Termine:
Die Einsatzstelle wird unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils vermittelt; bei Einstellungsbeschlüssen innerhalb weniger Tage nach der Hauptverhandlung; im Diversionsverfahren bereits während des Gespräches in der Jugendgerichtshilfe. Bedingt durch die Vielzahl der Einsatzstellen kann i. d. R. auch für Schüler und Berufstätige die Ableistung in einer angemessenen Frist sichergestellt werden.
Bemerkungen:
Die Jugendgerichtshilfe benachrichtigt nach Erfüllung der Auflage/Weisung, gegebenenfalls auch bei Unregelmäßigkeiten, das zuständige Jugendgericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Judith Kebschull
Sabine Klinnert
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: judith.kebschull@oberhausen.de
E-Mail: sabine.klinnert@oberhausen.de