Verkehrs- und Baustellenmanagement

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigung für Anwohner (Bewohnerparkausweis)

Jeder Anwohner, der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug (ausschließlich PKW) muss auf den Anwohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Weiter darf kein anderweitiger Abstellplatz vorhanden sein.
Jeder Anwohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.

Bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen mitbringen:

Personalausweis oder Reisepass
Fahrzeugschein, Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug

die Verwaltungsgebühr beträgt zur Zeit 30,70 Euro für ein Jahr, für zwei Jahre 61,40 Euro


Änderungen des Parkausweises bei Fahrzeugwechsel

Bei Fahrzeugwechsel wird ein neuer Bewohnerparkausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Personalausweis
neuer Fahrzeugschein
bisheriger Bewohnerparkausweis


Verlust des Parkausweises

Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro.

Zuständig sind die Bürgerservicestellen:

Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen
Rathaus Oberhausen
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2926

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3232

Bürgerservicestelle Osterfeld
Rathaus Oberhausen
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen
Tel.: 0208 825-8145

 

Sammel-E-Mail-Adresse:

bewohnerparkausweis@oberhausen.de

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 

Parkausweis für Schwerbehinderte

Die Ausstellung dieses Ausweises ist möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind) haben. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bei Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Versorgungsverwaltung NRW www.lvamt.nrw.de/) sowie ein Lichtbild mitzubringen.


Zuständig ist die Bürgerservicestelle:

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3232
E-Mail: bzv-sterkrade@oberhausen.de

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr