Verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen

Gebühren, Anträge und Downloads

Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) gemäß § 45 Abs. 6 StVO i.V.m. § 5b StVG

Unterlagen: Antrag VAO inkl. eines RSA21- (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an 
Straßen) konformen Verkehrszeichenplans mit den eingezeichneten Schildern, Absperreinrichtungen etc.
Frist:

(derzeit) 21 Tage vor Baubeginn Unterlagen einreichen

Bei Vollsperrungen und Einbahnstraße mit 4 Wochen Vorlauf

Gebühren

VAO Grundgebühr 49 Euro (Gemeindestraßen) bzw. 69 Euro (Land,-/Kreis,-/Bundesstraßen)
Expressgebühr 50 Prozent der VAO Grundgebühr (gilt bei Notmaßnahmen, bestätigt durch Bauordnung, Feuerwehr oder Polizei)
VAO Haltverbote Container 20 Euro (nur für Privatpersonen die den Antrag stellen)

Auslagen

Ortstermin 0,5 Std 30 Euro bzw. 1,0 Std 60 Euro
Prüfung Unterlagen LSA* 0,5 Std 34 Euro bzw. 1,0 Std 68 Euro
Abnahme der LSA* 0,5 Std 34 Euro bzw. 1,0 Std 68 Euro

 *LSA= Lichtsignalanlage (Ampel)


Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Frau Graß 0208 825-2659 baustellenmanagement@oberhausen.de A 244
Herr Kwasniok 0208 825-2731 baustellenmanagement@oberhausen.de A 244
Herr Özkan 0208 825-2615 baustellenmanagement@oberhausen.de A 244

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine telefonische Teminabsprache erforderlich. Die Erreichbarkeit ist am Nachmittag aufgrund von Außenterminen nicht durchweg gewährleistet. Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail. Bitte geben Sie im Betreff bitte „Straße, Bauvorhaben“ an.