Anschlußpflicht

Biotonne auf freiwilliger Basis

Zur Sammlung kompostierbarer Abfälle wird auf Wunsch eine braune Biotonne bereitgestellt. Es besteht also keine Verpflichtung, auf einem Grundstück eine Biotonne aufzustellen.

Für unmittelbar aneinandergrenzende Grundstücke besteht die Möglichkeit, gemeinsam eine Biotonne zu benutzen.

Grundstücksbesitzer, die keine Biotonne wünschen, brauchen dies nicht gesondert dem Bereich Umweltschutz mitzuteilen.

Durch die Benutzung einer Biotonne kann das Restmüllvolumen bis auf ein Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche reduziert werden, sodass die Benutzung einer Biotonne in vielen Fällen mit einer Gebührenreduzierung verbunden ist.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Abfallberatung
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3585
Fax: 0208 825-5290
E-Mail: abfallberatung@oberhausen.de