Befüllung
Diese Abfälle dürfen in die Biotonne
In die Biotonne gehören alle kompostierbaren Abfälle
aus dem Garten:
- Baum- und Strauchschnitt
- Blumen
- Blumenerde ohne Topf
- Grasschnitt (am besten angetrocknet)
- Heckenschnitt
- Laub (ohne Straßenkehricht)
- Tannennadeln
- Moos
- Pflanzen
- Wildkräuter
aus der Küche:
- Nicht gekochte Obst- und Gemüsereste
(z. B. Bananen- und Orangenschalen, Zwiebel- und Möhrenschalen) - Eierschalen
- Kaffeefilter
- Teebeutel
- Kartoffelschalen
- Nussschalen
und
- Federn
- Haare
- Sägespäne von unbehandelten Hölzern
- Holzwolle
- Kleintierstreu (nur aus organischem Material)
- Zimmerpflanzen
- Küchentücher
- Stroh
Diese Abfälle dürfen nicht in die Biotonne
- Gekochte und zubereitete Essensreste
- Fisch
- Fleisch
- Knochen
- Mehl- und Milchprodukte
- Katzenstreu
- Asche
- Staubsaugerbeutel
- Altpapier (Zeitschriften)
Ausnahme: Einzelne Zeitungsseiten (- keine Illustrierte -) zum Einwickeln der Küchenabfälle - Altglas
- Hygieneartikel wie z. B. Papiertaschentücher
- Damenbinden
- Tampons
- Babywindeln
- Verpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoff
- Zigarettenstummel
- Straßenkehricht
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz / Abfallwirtschaft
- Abfallberatung -
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3585
Fax: 0208 825-5290
E-Mail: abfallberatung@oberhausen.de