Untere Wasserbehörde / Gewässerschutz
Gewässerschutz und ökologische Gewässerentwicklung in Nordrhein-Westfalen
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2027 in einem „guten Zustand“ sein. Hierzu ist die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers zu überprüfen und entsprechend der gesetzten Qualitätsziele zu verbessern.
Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten einen klaren Zeitplan und drei sechsjährige Bewirtschaftungszyklen (2009-2015, 2016-2021 und 2022-2027) vorgegeben.
Innerhalb dieser Zeit soll der gute ökologische und der gute chemische Zustand der Gewässer und des Grundwassers erreicht werden.
Für den jeweiligen Zyklus ist ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen, in dem sämtliche Informationen über die größeren Gewässer zusammen getragen werden. Zudem wird ein entsprechendes Maßnahmenprogramm erarbeitet, das den Akteuren vor Ort einen Handlungsrahmen für Verbesserungen in den nächsten Jahren vorgibt.
Aktuell liegt der 2. Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen liegt vor.
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm können auf http://www.flussgebiete.nrw.de/ eingesehen werden.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Untere Wasserbehörde/Gewässerschutz
Technisches Rathaus Sterkrade
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Bahnhofstraße 66
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Tel.: 0208 825-3588
Fax: 0208 825-3704
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