Lärmaktionsplan 2024
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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Oberhausen 4. Runde (Entwurf)
Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. In den Städten und Ballungsräumen ist man häufig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Durch die Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 sollen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vermieden, Belästigungen verringert und ein ungestörter Schlaf ermöglicht werden.
Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der Richtlinie versteht man Lärmeinwirkungen, die z. B. durch Straßen- und Eisenbahnverkehr verursacht werden. Die Stadt Oberhausen ist durch die Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde in der Zeit vom 12. August bis zum 6. September 2024 auf dieser Seite oder im Technischen Rathaus in Sterkrade, Gebäudeteil B, in der 6. Etage beim Bereich Umwelt, Raum B 607 (Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr), eingesehen werden. Anregungen und Hinweise können entweder direkt vor Ort, per E-Mail (laerm@oberhausen.de) oder per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen) eingereicht werden.
Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2022 (3. Runde) der Stadt Oberhausen wird durch die Aufstellung des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde überprüft und aktualisiert. Aufgrund der Aktualität des Lärmaktionsplans 2022 (viele Maßnahmen sind noch in der Umsetzung) erfolgt keine Neuaufstellung, sondern entsprechend den Anforderungen des Landes eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans.
Insgesamt werden in dem Lärmaktionsplan 32 Maßnahmen für die kurzfristige Strategie (Umsetzung in den nächsten fünf Jahren) und weitere 14 Maßnahmen für die langfristige Strategie formuliert. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen in der Verantwortung der Stadt Oberhausen.
Für die Autobahnen und die Schienenstrecken des Bundes wurden nachrichtlich die entsprechenden Maßnahmen in der Verantwortung der Autobahn GmbH und des Eisenbahn-Bundesamtes in den Aktionsplan übernommen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Stadt Oberhausen nicht verantwortlich.
Die insgesamt 17 „Ruhigen Gebiete“, die bereits im Lärmaktionsplan von 2022 ausgewiesen worden sind, wurden in den Entwurf zum Lärmaktionsplan 4. Runde übernommen. Bei den „Ruhigen Gebieten“ geht es um Gebiete, in denen die Zunahme von Umgebungslärm verhindert werden soll. Weitere 18 Gebiete wurden zur Überprüfung einer Ausweisung als „Relativ ruhiges Gebiet“ ebenfalls übernommen.
Alle bis zum 6. September 2024 eingegangenen Hinweise und Anregungen werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Die finale Fassung wird anschließend dem Rat der Stadt zum Beschluss vorgelegt. Die beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen werden dann in den Folgejahren umgesetzt.