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Neue Hundesteuersatzung: Anmeldepflicht für bestimmte Hunde

12.07.2024

Der Rat der Stadt Oberhausen hat zum 1. Juli 2024 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Aus diesem Grund weist die Stadt Oberhausen darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter von gefährlichen Hunden oder von bestimmten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden verpflichtet sind, diese neu anzumelden. Welche Hunde darunterfallen, ist in den Paragrafen 3 und 10 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) festgelegt.

Zu den gefährlichen Hunden gehören die folgenden Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Es gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit nach Paragraph 3. Absatz 3 LHundG NRW festgestellt wurde, sowie für die folgenden Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzung untereinander und mit anderen Hunden. Neu anzumelden sind alle Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2024 gehalten wurden und noch gehalten werden. Die Meldung hat bis zum 1. August 2024 schriftlich an den Oberbürgermeister – Fachbereich Steuern, Schwartzstraße 72, 46042 zu erfolgen. Das entsprechende Anmeldeformular steht auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter obhsn.de/hundesteuer zur Verfügung.

Der Versand der geänderten Hundesteuerbescheide erfolgt voraussichtlich erst nach den Sommerferien. Rückfragen richten betroffene Personen bitte per E-Mail an hundesteuer@oberhausen.de. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann sich die Beantwortung etwas verzögern. Die Stadt Oberhausen bittet um Verständnis.