Fachbereich 1-1-70/Grundbesitzabgaben

Niederschlagswassergebühren

Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten/überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Bei an die Kanalisation angeschlossenen Dächern, die dauerhaft begrünt sind (z. B. Grasdächer), vermindert sich die Niederschlagswassergebühr für diese Fläche um 50 v. H.. Die Größe der angeschlossenen Grundstücksfläche ist von dem Gebührenpflichtigen bei Beginn der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage anzugeben.

Sofern von dem Gebührenpflichtigen keine Angaben gemacht werden, ist die Stadt berechtigt, die Größe der an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche zu schätzen. Als angeschlossen gilt dann mindestens die Hälfte der gesamten Grundstücksfläche.

Änderungen in der Größe der angeschlossenen Grundstücksfläche werden vom 1. des auf die Änderung folgenden Monats an berücksichtigt. Die Änderung ist innerhalb von 3 Monaten, nachdem sie eingetreten ist, der Stadt schriftlich mitzuteilen. Mindert sich die Grundstücksfläche und wird die vorstehende Frist nicht beachtet, reduziert sich die Gebühr vom 1. des auf den Eingang der Änderungsmitteilung folgenden Monats an.

Soweit eine bebaute/überbaute Grundstücksfläche von der Kanalisation abgebunden wird und das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern soll, ist hierfür eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich. Entsprechende Anträge sind beim Fachbereich Gewässerschutz, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen (technisches Rathaus), zu stellen.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatzsatzung.

Den Fragebogen für die Mitteilung der an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche(n) finden Sie unten unter Downloads.

Informationen zur Niederschlagswasserversickerung und zum Anschluss- und Benutzungszwang, erhalten Sie über den Fachbereich Gewässerungsschutz, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen, Tel. 0208 825-3615 oder 0208 825-3593.


Arbeitsgruppenleitung

Arbeitsgruppenleitung 1 (AGL 1):  Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Arbeitsgruppenleitung 2 (AGL 2):  Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Ansprechpartner/innen

1/A - Cal             Sven Sebastian Holve 0208 825-2136 Zimmer 155 AGL 2
Cam - Erc Lina Lockenmeyer 0208 825-2576 Zimmer 151 AGL 1
Erd - Fr Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169  
Fs - Hn Lea Winkel 0208 825-3032 Zimmer 153 AGL 2
Ho - Kin Silke Rühseler 0208 825-2586 Zimmer 167  
Kio - Md Turgut Vurucu 0208 825-2635 Zimmer 159 AGL 1
Me - Pg Kirsten Lingenauber-Hempel 0208 825-2274 Zimmer 165 AGL 1
Ph - Sat Nicole Hegemann 0208 825-2321 Zimmer 171 AGL 1
Sau - Ta Lara Marißen 0208 825-2546 Zimmer 161 AGL 2
Tb - U Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157  
V - Z Sabine Ringert 0208 825-2653 Zimmer 163 AGL 2
 
Grubenleerungen, Kleinkläranlagen NN 0208 825-2071 Zimmer 151
Gewerbemüll Silke Rühseler 0208 825-2402 Zimmer 167
Stundungen A - H Silke Rühseler 0208 825-2586 Zimmer 167
Stundungen I - R Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157
Stundungen S - Z Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Grundsteuererlass Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind per E-Mail unter grundbesitzabgaben@oberhausen.de zu erreichen.