Fachbereich 1-1-70/Grundbesitzabgaben

Schmutzwassergebühren

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.

Es besteht die Möglichkeit, die auf dem Grundstück verbrauchten und/oder zurückgehaltenen und somit nicht der Kanalisation zugeführten Wassermengen abzusetzen. Der Nachweis der verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen ist von dem Gebührenpflichtigen über geeignete Messeinrichtungen (Wasserzähler o. ä.), die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten hat, zu führen.
Reichen Sie bitte eine Kopie der Einbau- oder Kaufrechnung ein und teilen Sie das Datum des Einbaus und den Zwischenzählerstand bei Einbau schriftlich mit. Der Antrag kann formlos oder mithilfe des Formulars gestellt werden. Der Zwischenzählerstand kann ebenfalls formlos oder mithilfe des Formulars per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Bitte per E-Mail nur PDF- und/oder JPG-Dateien übersenden, da andere Dateiformate ggfs. nicht geöffnet werden können.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.


Arbeitsgruppenleitung

Arbeitsgruppenleitung 1 (AGL 1):  Sarah Kampmeier 0208 825-2676
Arbeitsgruppenleitung 2 (AGL 2):  Michael Jankowski 0208 825-2008

Ansprechpartner/innen

1/A - Dra           Sven Sebastian Holve 0208 825-2136 Zimmer 155 AGL 2
Drb - Hen Lea Winkel 0208 825-3032 Zimmer 153 AGL 2
Heo - Klg Lina Lockenmeyer 0208 825-2576 Zimmer 151 AGL 1
Klh - Lam Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169  
Lan - Osm Kirsten Lingenauber-Hempel 0208 825-2274 Zimmer 165 AGL 1
Osn - Schep Nicole Hegemann 0208 825-2321 Zimmer 171 AGL 1
Scheq - Ver Lara Marißen 0208 825-2546 Zimmer 161 AGL 2
Ves - Z Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157  
 
Grubenleerungen, Kleinkläranlagen N.N. 0208 825-2071 Zimmer 151
Gewerbemüll N.N. 0208 825-2071 Zimmer 168
Stundungen A - H N.N. 0208 825-2071 Zimmer 168
Stundungen I - R Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157
Stundungen S - Z Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Grundsteuererlass Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind per E-Mail unter grundbesitzabgaben@oberhausen.de zu erreichen.