Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Gehörlosen-Hilfe

Gehörlose Menschen können nicht hören.

Man sagt auch:

Gehörlose Menschen sind:

taub.

Gehörlose Menschen zeigen Gebärdensprache
 

Schwerhörige Menschen sind fast taub.

Schwerhörige Menschen können nur sehr wenig hören.


Gehörlose Menschen bekommen Geld.

Das Geld nennt man:

Gehörlosen-Hilfe.

Hand mit Geld
 

Dann erhalten die Menschen die Gehörlosen-Hilfe:

  • Der Mensch ist seit der Geburt gehörlos.
  • Der Mensch ist bis zum 18. Lebens-Jahr taub geworden.
  • Der Mensch ist bis zum 18. Lebens-Jahr schwerhörig geworden
    und die Schwer-Hörigkeit ist sehr schwer.
    Das bedeutet:
    Der Mensch ist fast taub.

So viel Geld bekommen gehörlose Menschen im Monat:

77 Euro.

Gehörlose Menschen müssen einen Antrag stellen.

Damit die Menschen die Gehörlosen-Hilfe bekommen.

Menschen im Büro
 

Für die Gehörlosen-Hilfe ist

der Landschafts-Verband Rheinland zuständig.

Die Abkürzung für Landschaftsverband Rheinland ist:

LVR.

 

Der LVR ist ein Amt.

Das Amt ist in der Stadt Köln.

 

Das Amt hat verschiedene Abteilungen.

Die Abteilung für das

Gehörlosen-Hilfe

hat die Abkürzung:

73.71.


Sie wollen die Gehörlosen-Hilfe beantragen?

Sie müssen nicht zum LVR fahren.

 

Die Verwaltung von der Stadt Oberhausen

nimmt Ihren

  • Antrag
    und
  • Unterlagen

gern entgegen.

Und leitet die Anträge und Unterlagen

an den Landschafts-Verband weiter.

Zwei Hände halten einen Brief
 

Auf der Internet-Seite vom Landschafts-Verband gibt es

mehr Informationen

und

die wichtigen Unterlagen.

Drei Computer um eine Weltkugel
 

Sie möchten die Internet-Seite vom Landschafts-Verband öffnen?

Dann klicken Sie auf die blauen Worte:

Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland 


Kontakt

Stadt Oberhausen

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Sozialrathaus

 

Die Adresse ist:

Essener Str. 53

46047 Oberhausen

i für Information
 

 

Die Ansprech-Partnerin ist:

Frau Katzorke

Frau Katzorke hat ein Büro im zweiten Stock.

 

Die Telefon-Nummer ist:

0208 825-4125

 

Die Fax-Nummer ist:

0208 825-4207

 

Die E-Mail-Adresse ist:

dagmar.katzorke@oberhausen.de 

 

Öffnungs-Zeiten

Bitte rufen Sie an.

Und machen einen Termin.

Frau am Telefon und Terminkalender
 

Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?

Dann klicken Sie auf die blauen Worte:

  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
    Für Menschen mit Behinderung.
    Sie möchten die Informationen haben?
    Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
    Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen 
     
  • Blinden-Geld / Blinden-Hilfe
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zu Hilfen für blinde Menschen.
    Sie möchten Informationen für blinde Menschen?
    Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
    Blindengeld / Blindenhilfe 
     
  • Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zur Eingliederungs-Hilfe.
    Sie möchten Informationen zur Eingliederungs-Hilfe?
    Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
    Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen 
     
  • Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zu Hilfen für sehbehinderte Menschen.
    Sie möchten Informationen für sehbehinderte Menschen?
    Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
    Hilfe für hochgradig Sehbehinderte  
     
  • Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zum Kündigungs-Schutz.
    Der Kündigungs-Schutz ist für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer.
    Sie möchten Informationen zum Kündigungs-Schutz?
    Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
    Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer