Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gehörlosen-Hilfe
Gehörlose Menschen können nicht hören.
Man sagt auch:
Gehörlose Menschen sind:
taub.
Schwerhörige Menschen sind fast taub.
Schwerhörige Menschen können nur sehr wenig hören.
Gehörlose Menschen bekommen Geld.
Das Geld nennt man:
Gehörlosen-Hilfe.
Dann erhalten die Menschen die Gehörlosen-Hilfe:
- Der Mensch ist seit der Geburt gehörlos.
- Der Mensch ist bis zum 18. Lebens-Jahr taub geworden.
- Der Mensch ist bis zum 18. Lebens-Jahr schwerhörig geworden
und die Schwer-Hörigkeit ist sehr schwer.
Das bedeutet:
Der Mensch ist fast taub.
So viel Geld bekommen gehörlose Menschen im Monat:
77 Euro.
Gehörlose Menschen müssen einen Antrag stellen.
Damit die Menschen die Gehörlosen-Hilfe bekommen.
Für die Gehörlosen-Hilfe ist
der Landschafts-Verband Rheinland zuständig.
Die Abkürzung für Landschaftsverband Rheinland ist:
LVR.
Der LVR ist ein Amt.
Das Amt ist in der Stadt Köln.
Das Amt hat verschiedene Abteilungen.
Die Abteilung für das
Gehörlosen-Hilfe
hat die Abkürzung:
73.71.
Sie wollen die Gehörlosen-Hilfe beantragen?
Sie müssen nicht zum LVR fahren.
Die Verwaltung von der Stadt Oberhausen
nimmt Ihren
- Antrag
und - Unterlagen
gern entgegen.
Und leitet die Anträge und Unterlagen
an den Landschafts-Verband weiter.
Auf der Internet-Seite vom Landschafts-Verband gibt es
mehr Informationen
und
die wichtigen Unterlagen.
Sie möchten die Internet-Seite vom Landschafts-Verband öffnen?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Sozialrathaus
Die Adresse ist:
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Die Ansprech-Partnerin ist:
Frau Katzorke
Frau Katzorke hat ein Büro im zweiten Stock.
Die Telefon-Nummer ist:
0208 825-4125
Die Fax-Nummer ist:
0208 825-4207
Die E-Mail-Adresse ist:
Öffnungs-Zeiten
Bitte rufen Sie an.
Und machen einen Termin.
Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
Für Menschen mit Behinderung.
Sie möchten die Informationen haben?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Blinden-Geld / Blinden-Hilfe
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Hilfen für blinde Menschen.
Sie möchten Informationen für blinde Menschen?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Blindengeld / Blindenhilfe
- Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zur Eingliederungs-Hilfe.
Sie möchten Informationen zur Eingliederungs-Hilfe?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen
- Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Hilfen für sehbehinderte Menschen.
Sie möchten Informationen für sehbehinderte Menschen?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
- Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zum Kündigungs-Schutz.
Der Kündigungs-Schutz ist für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer.
Sie möchten Informationen zum Kündigungs-Schutz?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer