Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin eine Kündigung aussprechen, so wird die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie als Schwerbehinderte/r vom Versorgungsamt anerkannt worden sind.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Ansprechpartnerinnen
Name | Telefon/Telefax | |
---|---|---|
Frau Friedrichs | 0208 825-4128 0208 825-4208 |
astrid.friedrichs@oberhausen.de |
Frau Voigt | 0208 825-4127 0208 825-4208 |
e.voigt@oberhausen.de |
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung