Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
Sie haben eine Schwer-Behinderung
und arbeiten?
Dann haben Sie einen besonderen Schutz.
Der besondere Schutz ist:
Der Schutz vor der Kündigung
von dem Arbeits-Platz.
Was ist eine Kündigung?
Sie gehen arbeiten?
Dann gibt es einen Arbeits-Vertrag.
Der Arbeits-Vertrag ist zwischen
- Ihnen
und - Ihrem Arbeit-Geber.
In dem Arbeits-Vertrag stehen viele Informationen.
Zum Beispiel:
- wo Sie arbeiten,
- an welchen Tagen Sie arbeiten,
- wie viel Urlaub Sie haben,
- wie der Arbeits-Vertrag zu Ende geht.
Der Arbeits-Vertrag kann mit einer Kündigung enden.
Kündigung bedeutet:
- Der Vertrag geht zu Ende.
- Sie haben die Arbeit nicht mehr.
Eine Kündigung ist immer schriftlich.
Das bedeutet:
Der Arbeit-Nehmer
oder der Arbeit-Geber
schreibt einen Brief:
In dem Brief steht:
Ich kündige den Vertrag.
Für die Kündigung gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
Der besondere Schutz bei einer Kündigung.
Es gibt ein bestimmtes Amt.
Das Amt kümmert sich
um die Rechte von Arbeit-Nehmern mit Behinderung.
Der Name von dem Amt ist:
Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihren Arbeits-Vertrag?
Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
bekommt die Information:
Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihren Arbeits-Vertrag.
Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
muss der Kündigung von Ihrem Arbeits-Vertrag zustimmen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Sozialrathaus
Die Adresse ist:
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Die Ansprech-Partnerinnen sind:
- Frau Friedrichs
- Frau Voigt
Frau Friedrichs und Frau Voigt haben ein Büro
im zweiten Stock.
Die Telefon-Nummern sind:
- Frau Friedrichs
0208 - 825 41 28
- Frau Voigt
0208 - 825 41 27
Die Fax-Nummer ist:
0208 - 825 42 08
Die E-Mail-Adressen sind:
- Frau Friedrichs
astrid.friedrichs@oberhausen.de
- Frau Voigt
e.voigt@oberhausen.de
Öffnungs-Zeiten
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Und machen einen Termin.
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- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
Für Menschen mit Behinderung.
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Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Blinden-Geld / Blinden-Hilfe
Das bedeutet:
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Blindengeld / Blindenhilfe
- Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
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Eingliederungs-Hilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen
- Gehörlosen-Hilfe
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Gehörlosenhilfe
- Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
Das bedeutet:
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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.