Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Blinden-Geld / Blinden-Hilfe
Blinde Menschen bekommen Geld.
Das Geld kommt vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen.
Das Geld nennt man: Landes-Blinden-Geld.
So viel Landes-Blinden-Geld bekommen blinde Menschen im Monat:
- Kinder und Jugendliche bekommen 421,61 Euro.
- Erwachsene unter 60 Jahren bekommen 841,77 Euro.
- Erwachsene über 60 Jahren bekommen 473 Euro.
Alle blinden Menschen bekommen
das Landes-Blinden-Geld.
Dabei ist es ist egal:
Wieviel Geld hat der blinde Mensch sonst noch?
Blinde Menschen über 60 Jahren können
auch Blinden-Hilfe bekommen.
Blinden-Hilfe ist Geld.
Die Blinden-Hilfe gibt es
zum Landes-Blinden-Geld dazu.
Die Blinden-Hilfe gibt es aber
nur für bestimmte Menschen.
Die bestimmten Menschen sind
- blind
- über 60 Jahre.
Die bestimmten Menschen dürfen nur wenig
- Einkommen
und - Vermögen haben.
Einkommen ist Geld.
Das Geld bekommt man regelmäßig.
Zum Beispiel:
- Lohn
- Rente.
Vermögen ist Geld.
Das Geld hat man.
Zum Beispiel:
Geld auf einem Spar-Buch.
Vermögen sind auch Sachen.
Die Sachen kosten viel Geld.
Zum Beispiel:
Ein Haus.
Zu der Blinden-Hilfe gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz steht im zwölften Sozial-Gesetz-Buch.
In dem Gesetz steht:
- Wieviel Einkommen darf ein Mensch haben?
- Wieviel Vermögen darf ein Mensch haben?
Damit der Mensch die Blinden-Hilfe bekommen kann.
Blinde Menschen bekommen weniger Blinden-Hilfe,
wenn
- die Menschen in einer Einrichtung leben.
- der Staat die Kosten für die Einrichtung ganz bezahlt.
- der Staat die Kosten für die Einrichtung zum Teil bezahlt.
Für das Landes-Blinden-Geld und die Blinden-Hilfe ist
der Landschaftsverband Rheinland zuständig.
Die Abkürzung für Landschaftsverband Rheinland ist:
LVR.
Der LVR ist ein Amt.
Das Amt ist in der Stadt Köln.
Das Amt hat verschiedene Abteilungen.
Die Abteilung für das
Landes-Blinden-Geld und die Blinden-Hilfe
hat die Abkürzung:
74.40.
Sie wollen das Landes-Blinden-Geld beantragen?
Oder die Blinden-Hilfe?
Sie müssen nicht zum LVR fahren.
Die Verwaltung von der Stadt Oberhausen
Nimmt Ihren
- Antrag
und - Unterlagen
gern entgegen.
Und leitet die Anträge und Unterlagen
an den Landschafts-Verband weiter.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Eingliederungs-Hilfe
Sozialrathaus
Die Adresse ist:
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Die Ansprech-Partnerin ist:
Frau Katzorke
Die Telefon-Nummer ist:
0208 825-4125
Die Fax-Nummer ist:
0208 825-4207
Die E-Mail-Adresse ist:
Öffnungs-Zeiten
Bitte rufen Sie an.
Und machen einen Termin.
Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
Für Menschen mit Behinderung.
Sie möchten die Informationen haben?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zur Eingliederungs-Hilfe.
Sie möchten Informationen zur Eingliederungs-Hilfe?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen
- Gehörlosen-Hilfe
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Hilfen für gehörlose Menschen.
Sie möchten Informationen für gehörlose Menschen?
Dann klicken Sie auf das blaue Wort:
Gehörlosenhilfe
- Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zu Hilfen für sehbehinderte Menschen.
Sie möchten Informationen für sehbehinderte Menschen?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
- Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
Das bedeutet:
Sie finden Informationen zum Kündigungs-Schutz.
Der Kündigungs-Schutz ist für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer.
Sie möchten Informationen zum Kündigungs-Schutz?
Dann klicken Sie auf die blauen Worte:
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.