Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Blinden-Geld / Blinden-Hilfe

Blinde Menschen bekommen Geld.

Das Geld kommt vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen.

Das Geld nennt man: Landes-Blinden-Geld.

Blinde Frau und Geld
 

So viel Landes-Blinden-Geld bekommen blinde Menschen im Monat:

  • Kinder und Jugendliche bekommen 421,61 Euro.
  • Erwachsene unter 60 Jahren bekommen 841,77 Euro.
  • Erwachsene über 60 Jahren bekommen 473 Euro.

Alle blinden Menschen bekommen

das Landes-Blinden-Geld.

Dabei ist es ist egal:

Wieviel Geld hat der blinde Mensch sonst noch?

Bild von Nordrhein-Westfalen und eine hand mit Geld
 

Blinde Menschen über 60 Jahren können

auch Blinden-Hilfe bekommen.

 

Blinden-Hilfe ist Geld.

Die Blinden-Hilfe gibt es

zum Landes-Blinden-Geld dazu.

 

Die Blinden-Hilfe gibt es aber

nur für bestimmte Menschen.

Die bestimmten Menschen sind

  • blind
  • über 60 Jahre.

Die bestimmten Menschen dürfen nur wenig

  • Einkommen
    und
  • Vermögen haben.
Frau hebt Zeigefinger
 

Einkommen ist Geld.

Das Geld bekommt man regelmäßig.

Zum Beispiel:

  • Lohn
  • Rente.
Geldbündel
 


Vermögen ist Geld.

Das Geld hat man.

 

Zum Beispiel:

Geld auf einem Spar-Buch.

Sparbuch
 

 

Vermögen sind auch Sachen.

Die Sachen kosten viel Geld.

Zum Beispiel:

Ein Haus.

ein Haus
 

Zu der Blinden-Hilfe gibt es ein Gesetz.

Das Gesetz steht im zwölften Sozial-Gesetz-Buch.

In dem Gesetz steht:

  • Wieviel Einkommen darf ein Mensch haben?
  • Wieviel Vermögen darf ein Mensch haben?

Damit der Mensch die Blinden-Hilfe bekommen kann.

Gesetzbuch
 

 

Blinde Menschen bekommen weniger Blinden-Hilfe,

wenn

  • die Menschen in einer Einrichtung leben.
  • der Staat die Kosten für die Einrichtung ganz bezahlt.
  • der Staat die Kosten für die Einrichtung zum Teil bezahlt.
Wohnheim
 

Für das Landes-Blinden-Geld und die Blinden-Hilfe ist

der Landschaftsverband Rheinland zuständig.

Die Abkürzung für Landschaftsverband Rheinland ist:

LVR.

 

Der LVR ist ein Amt.

Das Amt ist in der Stadt Köln.

 

Das Amt hat verschiedene Abteilungen.

Die Abteilung für das

Landes-Blinden-Geld und die Blinden-Hilfe

hat die Abkürzung:

74.40.


Sie wollen das Landes-Blinden-Geld beantragen?

Oder die Blinden-Hilfe?

Sie müssen nicht zum LVR fahren.

 

Die Verwaltung von der Stadt Oberhausen

Nimmt Ihren

  • Antrag
    und
  • Unterlagen

gern entgegen.

Und leitet die Anträge und Unterlagen

an den Landschafts-Verband weiter.

zwei Hände halten einen Brief
 

Kontakt

Stadt Oberhausen

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Eingliederungs-Hilfe

Sozialrathaus

 

Die Adresse ist:

Essener Str. 53

46047 Oberhausen

 

i für Info
 

Die Ansprech-Partnerin ist:

Frau Katzorke

 

Die Telefon-Nummer ist:

0208 825-4125

 

Die Fax-Nummer ist:

0208 825-4207

 

Die E-Mail-Adresse ist:

dagmar.katzorke@oberhausen.de

 

Öffnungs-Zeiten

Bitte rufen Sie an.

Und machen einen Termin.

Frau am Telefon und Kalender
 

Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?

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  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
    Das bedeutet:
    Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
    Für Menschen mit Behinderung.
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    Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen 
     
  • Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
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    Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen 
     
  • Gehörlosen-Hilfe
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  • Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
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    Hilfe für hochgradig Sehbehinderte 
     
  • Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
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    Der Kündigungs-Schutz ist für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer.
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Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.