Amtliche Grenzanzeige

Die amtliche Grenzanzeige wird vorgenommen, wenn Unstimmigkeiten zwischen den Grenznachbarn über den örtlichen Verlauf der Grenze bestehen.

Die Lage der Grenze wird gemäß dem Nachweis im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen. Es erfolgt eine Signalisierung durch temporäre Vermarkungen, z.B. Muniereisen oder Holzpflöcke.

Die Lage der Grenze wird den Grenznachbarn vor Ort angezeigt.

Eine neue Abmarkung der fehlenden Grenzpunkte wird bei der amtlichen Grenzanzeige nicht vorgenommen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Vermessung

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Markus Thesing
Zimmer A 337
Telefon: 0208 825-2494
E-Mail: markus.thesing@oberhausen.de