Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung (Grundstücksteilung) ist notwendig für die Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere Teile, z. B. um eine Bebauung zu ermöglichen oder einen Teil zu verkaufen.
Ist das zu teilende Grundstück bebaut, holt die Vermessungsstelle eine Teilungsgenehmigung gem. § 8 BauO NRW bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Dafür ist die Erstellung eines Teilungsplans erforderlich. Dieser stellt die gewünschte neue Grenze dar.
Nach dem Erhalt der Teilungsgenehmigung wird die Vermessung vor Ort durchgeführt. Es werden die alten Grenzen aufgesucht und die neue Grenze gekennzeichnet. Im Anschluss werden in einem Grenztermin von den Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbar, Erbbauberechtigte) die neue Grenze und die Abmarkungen anerkannt und in einer Grenzniederschrift dokumentiert.
Nach der Innendienstbearbeitung werden die Vermessungsschriften beim Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Die neue Grenze wird in der Liegenschaftskarte dargestellt und die neuen Flurstücke erhalten separate Flurstücksnummern.
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Fachbereich Vermessung
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