Amtlicher Lageplan
Zur Planung eines Bauvorhabens und zur Abgabe des Bauantrags bei der Baubehörde wird ein Lageplan zum Bauantrag gem. § 3 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW) benötigt.
In besonderen Fällen, wenn z.B. eine Baulast auf dem Grundstück liegt, eine Überbauung des Grundstücks vorliegt oder der rechtliche Grenzverlauf unklar ist, verlangt die BauPrüfVO NRW einen amtlichen Lageplan.
Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift des Bereichs- oder Fachbereichsleiters wird der Lageplan zum amtlichen Lageplan.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich Vermessung, Kartografie
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Jörg Fintz
Zimmer A 315
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