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Der neue Mietspiegel ist erschienen
Einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand 1. März 2023) hat die Stadt Oberhausen im Amtsblatt vom 15. Mai veröffentlicht. Dieser ersetzt den bisherigen Mietspiegel mit Stand vom 1. März 2021. Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und dient nicht als Preisfestsetzung.
Der neue qualifizierte Mietspiegel wurde an die Marktentwicklung angepasst und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt (§ 558 c BGB).
Mietspiegel tragen wesentlich dazu bei,
- die Mieten transparenter zu machen und ein partnerschaftliches Verhältnis von Vermietern und Mietern zu fördern
- die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 (2) BGB im Interesse aller Beteiligten zu erleichtern
- die Gespräche über Änderungen von Mieten zu versachlichen
Der auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannte Mietspiegel 1. März 2021 wurde gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an die Marktentwicklung angepasst. Diese Anpassung wurde ebenfalls von den Interessenvertretern anerkannt, so dass es sich auch bei dem Mietspiegel 1. März 2023 um einen qualifizierten Mietspiegel handelt.
Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter, das heißt die sogenannten Betriebs- oder Nebenkosten sind in ihr nicht enthalten. Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren ist er neu zu erstellen. Damit wird eine regelmäßige Anpassung an die Marktgegebenheiten erreicht. Der Vorteil eines Mietspiegels liegt somit darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Die Mietspiegeltabelle 2023 umfasst Gebäude bis einschließlich Baujahr 2014 untergliedert in drei Größenklassen (20 m² bis unter 60 m², 60 m² bis unter 90 m² und 90 m² und größer). Die Basis-Nettomiete berechnet sich in Abhängigkeit von der Wohnfläche und dem Baujahr des Gebäudes. Der Einfluss von Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnungen und Einfamilienhäuser wird bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Der letztendliche Quadratmeterpreis einer Mietwohnung wird somit über Zu- und Abschläge ermittelt. So sind zum Beispiel für Dämmungen sowie für den Einbau zeitgemäßer Heizung und Isolierfenster unter Berücksichtigung des Baujahres des Gebäudes z.T. deutliche Zuschläge möglich.
Der Mietspiegel ist bei den Bezirksverwaltungsstellen und an den Informationsständen des Rathauses, des Technischen Rathauses sowie des Bert-Brecht-Hauses erhältlich. Außerdem kann er auf der Internetseite der Stadt Oberhausen hier heruntergeladen werden.