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Washingtoner Artenschutzabkommen
Weitere handelsrelevante Tierarten unter Schutz
Exotische Tiere wie Papageien, Schildkröten, Fische sowie andere Reptilien und Amphibien sind seit vielen Jahren beliebte Haustiere. Viele von ihnen unterliegen allerdings artenschutzrechtlichen Regelungen. Im November 2022 fand in Panama die 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, statt. Es wurden unter anderem handelsrelevante Tierarten neu in die Anhänge I (vom Aussterben bedrohte Arten, für die der internationale Handel generell verboten ist) und II (potenziell vom Aussterben bedrohte Arten, die einem kontrollierten Handel unterliegen) des CITES-Abkommens aufgenommen oder durch einen Wechsel von Anhang II in Anhang I unter strengeren Schutz gestellt.
Hieraus ergeben sich für Halterinnen und Halter verschiedenster Tierarten einige rechtliche Vorschriften, unter anderem die generelle Meldepflicht und speziell für Gewerbebetreibende die Buchführungspflicht nach §§ 6 und 7 der Bundesartenschutzverordnung. Damit künftigen Käufen und Verkäufen dieser Tierarten nichts im Wege steht, bittet die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen alle Halterinnen und Halter sowie Gewerbebetreibenden, ihre Tiere als "Vorerwerb" (Stichtag 22. Februar 2023) zeitnah, aber spätestens bis zum 31. März, schriftlich anzumelden.
Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Übersicht der zum 23. Februar neu aufgenommenen Arten in die CITES-Anhänge I und II und den Wechsel von Anhang II in Anhang I zusammengestellt. Diese ist hier abrufbar.
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde unter den Rufnummern: 0208 825-3215 und 0208 825-3573 oder per E-Mail unter naturschutzbehoerde@oberhausen.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz.