Gewerbeangelegenheiten
Bekämpfung der Schwarzarbeit, Handwerksrecht
Informationen zu
Bekämpfung der Schwarzarbeit, Handwerksrecht
Kurzbeschreibung:
Auskunft zu handwerksrechtlichen Voraussetzungen bei Anmeldung eines Gewerbes. Folgen bei Nichtbeachtung von Vorschriften. Anzeige von verdächtigen Wahrnehmungen.
Ansprechpartner
Name | Zimmer | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Daniel Noack | B 502 | 0208 825-3028 | daniel.noack@oberhausen.de | 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Vorbereitung:
Bei Anzeigen möglichst exakte Angaben zu den Beobachtungen machen (KFZ-Kennzeichen, Anzahl der Personen, Art der Arbeiten).
Der weitere Ablauf ist:
Eigene Recherchen, örtliche Kontrollen, Absprachen mit Leistungsträgern, Absprachen mit dem Hauptzollamt Duisburg (Fachbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit).