Gewerbeangelegenheiten
Maklererlaubnis
Informationen zu
Maklererlaubnis und andere Erlaubnisse gemäß § 34 c GewO
Kurzbeschreibung:
Art der Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird:
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen mit Ausschluss von Immobilienfinanzierungen nach § 34 i GewO. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter.
Ansprechpartner
Name | Zimmer | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frank Schlerkmann | B 502 | 0208 825-2689 |
frank.schlerkmann@oberhausen.de | 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
und nach Vereinbarung |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Diese Kosten entstehen:
zwischen 550,00 und 1.580,00 EUR + evtl. Gewerbeanmeldungsgebühr
Bitte bringen Sie mit:
Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO und die entsprechenden einzureichenden Unterlagen.
Vorbereitung:
Der Antrag, ein Merkblatt sowie ein Hinweisblatt stehen zum Download bereit.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.