Gewerbeangelegenheiten
Bewachungsgewerbe
Informationen zu
Bewachungsgewerbe
Kurzbeschreibung:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierzu eine besondere Erlaubnis.
Ansprechpartner
Name | Zimmer | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Petra Preußler | B 506 | 0208 825-3021 | petra.preussler@oberhausen.de | 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Diese Kosten entstehen:
ab 2.250,- Euro, je nach Umfang.
Bitte bringen Sie mit:
Wird bei Antragstellung separat mitgeteilt.
Vorbereitung:
Eingehende Beratung des Antragstellers.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Geeignetheit erhält der Antragsteller eine schriftliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes.
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