Gewerbeangelegenheiten
Gaststättenerlaubnisse
Informationen zu
Gaststättenerlaubnisse (Betriebsarten: Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Trinkhalle, Café, Diskothek, Bar und andere)
Kurzbeschreibung:
Erteilung von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz
Ansprechpartner
Name | Zimmer | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frank Schlerkmann | B 502 | 0208 825-2689 | gaststaetten@oberhausen.de | 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
und nach Vereinbarung |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Diese Kosten entstehen:
zwischen 100,00 und 3.500,00 Euro
Bitte bringen Sie mit:
Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und die entsprechenden einzureichenden Unterlagen.
Vorbereitung:
Der Antrag und ein Merkblatt stehen zum Download bereit.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.