Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeuntersagungen
Informationen zu
Gewerbeuntersagungen
Kurzbeschreibung:
Untersagung der Ausübung des Gewerbes bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Ansprechpartner
Name | Zimmer | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Petra Preußler | B 506 | 0208 825-3021 | petra.preussler@oberhausen.de | 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Diese Kosten entstehen:
Gestattung der Fortführung des Betriebes durch einen Stellvertreter bis zu 250,00 Euro.
Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes bis zu 750,00 Euro.
Der weitere Ablauf ist:
Bei gewerberechtlicher Unzulässigkeit wird die Ausübung des Gewerbes untersagt. Der Gewerbetreibende erhält eine diesbezügliche Gewerbeuntersagungsverfügung.