Urkundenservice für Bestatter

Hinweis für Bestattungsunternehmen

Sicher ist auch dem Standesamt Oberhausen bekannt, dass leider immer mehr Angehörige eines Verstorbenen dem beauftragten Bestatter keine Urkunden, z. B. das Stammbuch des Verstorbenen, mehr zur Verfügung stellen. Es müssen dann neue Urkunden beschafft werden, damit der Sterbefall beurkundet werden kann. Ihre Arbeit wird durch diesen Wandel sicher nicht leichter. Wir möchten Sie auch sicher unterstützen, doch können wir Ihnen aus personellen und finanziellen Gründen (gebührenpflichtige Tatbestände) die Arbeit auch nicht abnehmen.

Nach § 10 Personenstandsgesetz haben die zur Anzeige Verpflichteten, die für die Beurkundung des Personenstandsfalls erforderlichen Angaben zu machen, soweit diese nicht Registern entnommen werden können, zu denen das Standesamt einen Zugang hat.

Urkundliche Nachweise nach § 38 Personenstandsgesetz bei Anzeige des Sterbefalls sind

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
     
  • die Geburtsurkunde.

Das Standesamt soll verlangen, dass bei einer Anzeige diese Urkunden eines Verstorbenen vorgelegt werden.

Fehlen diese Nachweise, ist es nicht Aufgabe der Standesämter diese Personenstandsurkunden bei anderen Standesämtern anzufordern. Beteiligte sind  verpflichtet, dem Standesamt die zur Beurkundung erforderlichen Unterlangen (im Original) vorzulegen.

Bestellen von Urkunden und Zahlungsbedingungen
Damit der Sterbefall, auch bei fehlenden Urkunden, zeitnah bei einem anderen Standesamt beurkundet werden kann, senden Sie uns unter urkundenstelle@oberhausen.de eine E-Mail. Ihnen werden die Zahlungsbedingungen so schnell wie eben möglich –während der Sprechzeiten- mitgeteilt. Nach Ihrer Überweisung faxen Sie uns bitte unter 0208 825-2744 den Überweisungsbeleg zu oder scannen diesen ein und senden eine E-Mail. Die angeforderte Urkunde wird dann umgehend Ihnen oder dem gewünschten Adressanten zugestellt.

Faxen der Urkunde an ein anderes Standesamt gegen Gebühr
Wenn Sie mit dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet, vereinbart haben, dass vorab die Urkunde/n nach dort gefaxt werden soll/en, so entsprechen wir gerne Ihrem Wunsch. Für diese Leistung ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro zu überwiesen.

Bearbeitungszeiten
Bitte bedenken Sie, dass auch dieses vereinfachte Bestellverfahren eine Bearbeitungszeit von  2 bis 3 Tage beanspruchen kann. So sind Geburtsurkunden bei mehreren verwalteten Standesämtern nicht immer schnell aufzufinden und Eheurkunden mit und ohne Auflösungsvermerk sind bei noch nicht nacherfassten Eheregistern einzeln zu fertigen.

Wichtiger Hinweis
Abschriften aus den ehemaligen „Familienbüchern“ werden nicht mehr ausgestellt. Die Rechtsgrundlage - der § 49 Personenstandsverordnung - ist weggefallen.