Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Zucht und Halten von Tieren und Handel mit Tieren

Erlaubnispflichtig nach dem Tierschutzgesetz sind:

  • die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren
  • das Handeln mit Wirbeltieren
  • die Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes
  • die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
  • die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung( Wirbeltiere )
  • Tierbörsen
  • die Haltung von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • die Ausbildung von Hunden für Dritte (Hundetrainer/-in)
 

Kontakt und Ansprechpartner

Stadt Oberhausen
Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
Zimmer: B511
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2396
Fax: 0208 825-5384
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de