Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Kampfmittelfunde, -beseitigung, Bombenfunde
Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Sie werden durch den Kampfmittelräumdienst des zuständigen Regierungsbezirks unterstützt.
Bomben- und Kampfmittelfunde
Als Kampfmittel werden Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, welche ehemals zur Kriegsführung dienten. Dazu zählen beispielsweise Bomben, Waffen, Granaten oder auch Minen aus Kriegszeiten.
Alle Kampfmittelfunde müssen umgehend dem Bereich öffentliche Ordnung oder der Polizei gemeldet werden.
Verhalten beim zufälligen Auffinden von Kampfmitteln
- Berühren Sie die Fundstücke nicht.
- Versuchen Sie auf keinen Fall diese selber zu entsorgen, sondern belassen Sie diese, wie vorgefunden, am Fundort.
- Unverzügliche Meldung dem zuständigen Ordnungsamt und/oder der Polizei notfalls der Feuerwehr.
- Sperren Sie den Fundort.
- Anschließend fachkundige Beseitigung der Kampfmittel durch entsprechende Experten/Kampfmittelräumdienst.
Beantragung einer Luftbildauswertung
Im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen ist es zwingend erforderlich einen Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen. Der Antrag muss beim Bereich öffentliche Ordnung eingereicht werden, die Auswertung der Luftbilder wird jedoch von der Bezirksregierung Düsseldorf übernommen.
Reine Kaufabsichten reichen nicht aus, um die Voraussetzungen der Antragstellung zu erfüllen.
Weiterhin muss die Art der geplanten Bautätigkeit mitgeteilt werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags, ist es zwingend erforderlich einen Auszug aus der Liegenschaftskarte oder aus anderer vergleichbarer Karten im Maßstab 1:5.000, wie bspw. der deutschen Grundkarte, beizufügen. Sofern die Flächenabgrenzung nicht eindeutig identifiziert werden kann, müssen Unterlagen nachgefordert werden und die Luftbildauswertung verzögert sich.
Daher ist bei der anzuhängenden Karte wichtig zu beachten, dass
- die Flurstücksgrenzen deutlich erkennbar sind
- min. 2 leserliche Straßennamen abgebildet sind
- das zu untersuchende Gebiet durch klare Abgrenzungen gekennzeichnet ist.
Bitte senden Sie die benötigten Unterlagen per E-Mail an kampfmittel@oberhausen.de.
Kosten für die Bearbeitung entstehen nicht. Beachten Sie, dass bei einer etwaigen Kampfmittelräumung Kosten entstehen können.
Räumung von konkreten Verdachtspunkten aus der Luftbildauswertung
Auf den Luftbildern, welche von alliierten Aufklärungsflugzeugen nach den Angriffen gefertigt wurden, sind neben den bombardierten Bereichen auch die Einschlagspunkte möglicher Blindgänger erkennbar. Diese konkreten Verdachtspunkte müssen vor Beginn einer Baumaßnahme durch die Stadt Oberhausen gemeinsam mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, sowie dem Antragsteller/Eigentümer geräumt werden.
Wird ein zu entschärfender Blindgänger gefunden, muss dieser nach Maßgabe der Bezirksregierung Düsseldorf in der Regel unverzüglich am gleichen Tag entschärft werden.
Dazu sind viele Vorbereitungen notwendig.
Abhängig von der Größe des Blindgängers wird ein Evakuierungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, welche Wohn- und Geschäftsgebäude geräumt/verlassen werden müssen.
Außerdem wird ein Gefahrenradius gezogen, in dem die Menschen sich in Gebäuden luftschutzmäßig verhalten und diese für die Dauer der Entschärfung nicht verlassen dürfen.
Es werden Straßensperren errichtet, damit der Evakuierungs- wie auch Gefahrenradius nicht betreten werden. Auch Busse und Bahnen dürfen den betroffenen Bereich nicht befahren.
Über den Verlauf der Entschärfung informieren Sie bitte über die Homepage der Stadt Oberhausen und den öffentlichen Medien.
Es ist den Anweisungen von Mitarbeitern des Ordnungsbereichs, der Polizei und Feuerwehr sowie den Hilfskräften zu folgen!
Nach erfolgter Entschärfung werden umgehend alle Maßnahmen aufgehoben.
Hinweis:
Die Kampfmittelverordnung NRW hat sich zum 01.06.2022 geändert. In diesem Rahmen gibt es wesentliche Änderungen bezüglich der Durchführung zur Sicherheitsdetektion und der baubegleitenden Kampfmittelräumung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.
Hier finden Sie den Antrag auf Luftbildauswertung, den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung, die Erklärung über die Leitungsfreiheit, die Betretungserlaubnis und das Merkblatt über Baugrundeingriffe.
Ansprechpartnerin
Telefon | ||
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Anke Thielen | 0208 825-2500 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 407
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Bitte bringen Sie mit:
Begründeter Antrag und Lageplan Antrag auf Luftbildauswertung stellen
Der weitere Ablauf ist:
Anfrage bei der Bezirksregierung (Bearbeitungsdauer circa 15 Arbeitstage)