Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen
Veranst. in eingezäunter/eingegrenzter Anlage fallen in die Zust. der Bauaufsicht
Fachbereich Bauaufsicht Sonderbau
Ansprechpartner
Jörg Plicht | 0208 825-3575 | joerg.plicht@oberhausen.de |
Caroline Schroer | 0208 825-3584 | caroline.schroer@oberhausen.de |
Mehr als 1.000 Besucher = baurechtlich genehmigungspflichtig (ohne Beteiligung der Bezirksregierung)
Mehr als 5.000 Besucher = baurechtlich genehmigungspflichtig + Sicherheitskonzept vom Veranstalter
Freiraumveranstaltungen fallen in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ansprechpartner
Jürgen Riechel | 0208 825-2618 | juergen.riechel@oberhausen.de |
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